Zwischenfrüchte auf einem bayerischen Feld
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ÖVF-Zwischenfrüchte in 2022 umsetzen!

Jetzt Regelungen beachten

26.07.2022 | Auch im Jahr 2022 - wie in den Vorjahren - haben alle Landwirte ab 15 Hektar Ackerfläche fünf Prozent ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) umzusetzen.

Dies kann zum Beispiel über ÖVF-Brache und Landschaftselemente erfolgen. Ebenso kann das über den Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten nach der Ernte 2022 umgesetzt werden. ÖVF-Brachen dürfen ausnahmsweise dieses Jahr bereits seit Anfang Juli zur Futternutzung verwendet werden.

Bei den ÖVF-Zwischenfrüchten für 2022 sind die bisherigen Regeln zu beachten, insbesondere dass die Zwischenfrüchte als Saatenmischung bis spätestens 1. Oktober eingesät sein müssen. Auch hier ist es dieses Jahr ausnahmsweise zulässig, den Aufwuchs der ÖVF-Zwischenfrüchte oder auch ÖVF-Untersaaten zur Futternutzung zu verwenden.

Ab 2023 entfällt die Verpflichtung mit den ÖVF-Flächen, weil dann die neue EU-Agrarpolitik mit Konditionalität als Nachfolgeregelung zu Greening und Cross Compliance greift