Teaserbild Sachkundenachweis Pflanzenschutz
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Pflanzenschutz: Sachkundig bleiben

Erfüllen Sie die aktuellen gesetzlichen Vorgaben?

06.11.2024 | Ein Blick auf den eigenen „Sachkundenachweis Pflanzenschutz“ genügt, um zu klären, ob dieses Jahr noch eine Fortbildung notwendig ist. Sollten Sie in diesem Jahr noch Schulungsbedarf haben, finden Sie hier Terminangebote.

Für Sachkundige im Pflanzenschutz ist vorgegeben, innerhalb eines Zeitraums von jeweils drei Jahren eine Fortbildung zu besuchen. Sofern auf Ihrem Sachkundenachweis als „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ der 1. Januar 2013 steht, sind Sie „altsachkundig“ und befinden Sie sich aktuell im vierten Fortbildungszeitraum, welcher mit dem Kalenderjahr 2024 endet.

Sollten Sie altsachkundig sein und im aktuellen Dreijahreszeitraum (2022-2024) noch keine Sachkundefortbildung besucht haben, muss dies noch bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen.

Nutzen Sie deshalb die Gelegenheit und melden sich zeitnah bei uns für eine noch in diesem Jahr stattfindende Online- oder Präsenz-Fortbildung an.

Der Bayerische Bauernverband, das Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe, der Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und der Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder bieten diese Fortbildungen gemeinsam an.

Über folgenden Link finden Sie alle angebotenen Fortbildungen und das Formular zur Anmeldung: www.BayerischerBauernVerband.de/Sachkundenachweis