Planungssicherheit im Düngerecht sicherstellen
Position des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes
Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes hat kein Verständnis für die Forderung der EU-Kommission nach einer weiteren Verschärfung des im Jahr 2017 geänderten Düngerechts. Sowohl Praktiker als auch Behörden sind nach wie vor damit befasst, sich an die sehr ambitionierten Änderungen der Düngeverordnung 2017 sowie der Stoffstrombilanzverordnung 2018 anzupassen und auftretende Fragen und Probleme zu lösen. Dennoch schlagen die zuständigen Bundesministerien auf Druck der Kommission nun bereits konkrete zusätzliche Auflagen vor. Dies ist völlig unverständlich und den Landwirten und Gärtnern in Bayern und Deutschland nicht mehr vermittelbar.
Das neue Düngerecht wurde in einem demokratischen Verfahren beschlossen. Es ist unverständlich, dass die Arbeitsebene der Kommission den Gesetzgeber in Deutschland in fachlichen Detailpunkten aushebeln möchte. Zumal EU-Richtlinien den Mitgliedsstaaten Spielräume in der Umsetzung ermöglichen.
Die Düngeverordnung zeigt bereits nach dem ersten Düngejahr deutliche Auswirkungen auf die deutschen Betriebe und Strukturen und lässt weitere Verbesserungen für den Gewässerschutz erwarten. Zu beachten ist, dass sich Änderungen in der Bewirtschaftung oft erst nach Jahren oder Jahrzehnten in Messwerten im Grundwasser widerspiegeln. Auch die EU-Kommission muss daher akzeptieren, dass die angestrebte Wirkung des neuen Düngerechts nicht schon nach wenigen Monaten abschließend beurteilt werden kann.
Sowohl die Forderungen der Kommission als auch die Vorschläge der Bundesregierung enthalten zahlreiche fachlich nicht nachvollziehbare, ja sogar kontraproduktive Punkte und stellen eine Abkehr von der am Nährstoffbedarf der Pflanzen orientierten bedarfsgerechten Düngung dar. Gerade die für die sogenannten roten Gebiete nach Düngeverordnung vorgeschlagenen verpflichtenden Maßnahmen, wie beispielsweise eine Düngung unterhalb des Pflanzenbedarfs oder Düngeverbote für Sommerungen ohne vorherige Winterzwischenfrucht, würden massiv in die Entscheidungsfreiheit der Betriebsleiter eingreifen und Betriebe in diesen Gebieten extrem benachteiligen. Problematisch in roten Gebieten ist zudem der Wegfall der bedarfsgerechten Düngung zu Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrucht ohne Futternutzung im Herbst.
Die dadurch schlechte Entwicklung der Zwischenfrucht verhindert sowohl einen wirkungsvollen Erosionsschutz als auch die Unterdrückung von Unkraut. Ohne Düngung führt das Wachstum der Kulturen zum Abbau von Humus und damit zur Freisetzung des Klimagases CO2. Die geplanten Verschärfungen führen zu Lagerengpässen ab Herbst 2020 und zwingen Betriebe zur Gülleabgabe. Eine kurzfristige Ausweitung der Lagerkapazität innerhalb nur eines Jahres ist nicht möglich, zumal wegen einer überzogenen Umsetzung der Bundesanlagenverordnung der Bau von Lagerraum nahezu zum Erliegen gekommen ist.
Aufgrund der künftig massiven Auswirkungen müssen die sehr grobräumig und teilweise mit eigenen bayerischen Maßstäben abgegrenzten roten Gebiete nochmals hinterfragt werden.
Zur weiteren Verbesserung der Gewässerqualität sollte das aktuelle Düngerecht um zielgerichtete kooperative Maßnahmen erweitert werden, die die Bedürfnisse der jeweiligen Region berücksichtigen. Bayern geht hier mit Modellprojekten, den Agrarumweltmaßnahmen sowie dem Bayerischen Wasserpakt bereits seit Jahren erfolgreich voran. Pauschale überzogene Auflagen hingegen spielen den Gewässerschutz gegen die Landwirtschaft aus und setzen die Existenz von Betrieben aufs Spiel.