Flächenverbrauch für Neu gebaute Siedlung am Stadtrand
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Position: Bauernland in Bauernhand!

Erklärung der Kreisobmänner und Kreisbäuerinnen des Bayerischen Bauernverbandes

03.05.2013 | In Bayern nimmt die bäuerliche Landwirtschaft die Schlüsselrolle bei der Ernährung der Menschen ein. Bäuerinnen und Bauern erhalten die Natur, pflegen die Kulturlandschaft. Sie versorgen die Bevölkerung mit erneuerbaren Energien und stellen Grund und Boden für Anlagen zur Energiegewinnung zur Verfügung.

Diese unverzichtbaren Funktionen der Landwirtschaft werden durch den viel zu hohen Flächenentzug gefährdet. Flächen werden für Wohnzwecke, Infrastruktur, Handel und Gewerbe überbaut. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft beziffert die landesweite Fläche, die der landwirtschaftlichen Nutzung im Schnitt der letzten zehn Jahre entzogen wurde, auf täglich über 23 Hektar. Bildlich gesprochen wird in Bayern jeden Tag Fläche in der Größe von 32 Fußballplätzen in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Pro Jahr verlieren die bayerischen Bauern 8.500 Hektar, eine Fläche, die etwa 260 durchschnittlichen Bauernhöfen in Bayern entspricht.
 
Zusätzlich sind landwirtschaftliche Nutzflächen durch naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen betroffen. In manchen Fällen nimmt dies deutlich mehr als die eígentliche Eingriffsfläche in Anspruch. Landwirtschaftliche Flächen werden damit in erheblichem Umfang der Erzeugung von Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen entzogen.
 
Ersatzzahlungen sollten den Ausgleichsflächen als sinnvolle Alternative gleichgestellt werden. Maßnahmen wie z. B. der Waldumbau zur Erhöhung des Laubwaldanteiles und produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen sind zukunftsweisend und deswegen anzurechnen.
 
Der enorme Flächenverbrauch vernichtet wertvolle Böden und zersiedelt ländliche Gebiete. Unzerschnittene Landschaftsräume, die für unsere Tier- und Pflanzenwelt wichtig sind, gehen verloren. Wir fordern deshalb, dass der Flächenverbrauch auf das absolut Notwendigste reduziert wird. Bestehende Siedlungs- und Verkehrsflächen müssen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Die Kommunen werden aufgefordert, die Innenentwicklung auszuschöpfen. Mögliche Projekte können Brachflächen, Baulücken, Leerstände oder verlassene Industrieräume sein.
 
Ein weiteres Problem stellt zunehmend das Geschäft mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen dar. Angst vor der Inflation, extrem hohe Immobilienpreise in den Städten und ein Misstrauen gegenüber Banken und Börsen führen dazu, dass Nichtlandwirte Acker- und Grünland sowie Privatwald als Geldanlage oder gar als Spekulationsobjekt entdecken und den Bauern ihre Betriebsflächen streitig machen – und dies oft zu überhöhten Preisen.
 
Grundsätzlich ist für den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen die Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz erforderlich. Mit diesem gesetzlichen Instrument soll der Bestand an leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betrieben gesichert werden. Die BBV Landsiedlung hat als Siedlungsunternehmen dabei ein Vorkaufsrecht zu gleichen Konditionen, wenn ein Nichtlandwirt eine landwirtschaftliche Fläche kaufen möchte, obwohl auch aufstockungsbedürftige Landwirte als Kaufinteressenten auftreten. Nach Ausübung des Vorkaufsrechts kann dann die Weiterveräußerung an den betreffenden erwerbswilligen Landwirt erfolgen. Dabei sollte Landwirten aus der jeweiligen Gemeinde Vorrang eingeräumt werden, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Dieses Vorkaufsrecht gilt auch dann, wenn Gemeinden im Vorgriff auf etwaige spätere Notwendigkeiten Flächen kaufen wollen, die noch nicht überplant sind.
 
Als sehr problematisch erachten wir den Flächenhunger vieler Gemeinden. Wir fordern, dass die Landratsämter die Genehmigung versagen, wenn Gemeinden Flächen erwerben wollen, die noch nicht überplant sind und ein Landwirt am Erwerb der Flächen interessiert ist. Die zuständigen Abteilungen in den Landratsämtern erhalten bei einem Flächenverkauf an Nichtlandwirte eine fachliche Stellungnahme der jeweiligen Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben muss das Landratsamt seine Entscheidung damit abstimmen.
 
Derzeit gibt es unterschiedliche Größen bei der Freigrenze, ab der ein Flächenverkauf zustimmungspflichtig wird. In Bayern liegt sie bei 2 ha, in Hessen bei 0,25 ha, in Rheinland-Pfalz bei 0,5 ha und in Baden-Württemberg bei 1 ha. Wir halten für Bayern eine Senkung der Freigrenze von 2,0 auf 0,5 ha für angebracht. Außerdem muss vermieden werden, dass Flächen oberhalb der Freigrenzen in mehrere nicht mehr zustimmungspflichtige Teilflächen aufgeteilt werden. Damit wird der Sinn des Grundstücksverkehrsgesetzes eigenmächtig umgangen.
 
Der Bayerische Bauernverband kann im Rahmen seiner Stellungnahme auch dann Einspruch erheben, wenn der Gegenwert in einem groben Missverhältnis zum Wert des zu veräußernden Grundstückes steht und wenn damit gleichzeitig ungünstige Auswirkungen auf die Agrarstruktur verbunden sind. Dieses Instrument muss konsequent zur Anwendung kommen, denn damit wird unterbunden, dass sich Kaufpreise entwickeln, die um ein Vielfaches über den Grundstückswerten liegen (in Baden Württemberg besteht dieses Missverhältnis bereits beim Überschreiten um das 1,2 – fache des Grundstückswertes).
 
Damit Bäuerinnen und Bauern in Bayern auch weiterhin Nahrungsmittel und Energie erzeugen, Landschafts- und Erholungsflächen gestalten und pflegen können, muss Bauernland in Bauernhand bleiben.