Ein Feld mit einem begradigten Bach rechts daneben
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Der BBV fordert einen Hochwasserschutz, der in enger Abstimmung mit den regional betroffenen Grundeigentümern und Bewirtschaftern entwickelt wird

Position: Hochwasserschutz - Anliegen von Grundeigentümern und Bewirtschaftern berücksichtigen!

Position des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes

31.01.2017 | Das parlamentarische Verfahren für den Gesetzentwurf zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes ist angelaufen. Der Bauernverband hat sich bereits frühzeitig mit einer fachlichen Stellungnahme in den aktuellen Gesetzgebungsprozess eingebracht.

Auch bei den Beratungen zum Hochwasserschutzgesetz I vor mehr als 10 Jahren hatte der Berufsstand sachlich fundierte Anliegen der Land- und Forstwirtschaft an die Politik gerichtet. Die Bundesländer haben über den Bundesrat bereits am 16. Dezember 2016 Korrekturbedarf festgehalten und unter anderem die Einführung einer neuen Gebietskategorie „Hochwasserentstehungsgebiete“ abgelehnt. Der Berufsstand hält neben dieser vorgeschlagenen, neuen Gebietskategorie auch den Vorschlag einer weiteren Kategorie „Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ nicht für erforderlich. Der Entwurf des Hochwasserschutzgesetzes II trägt insgesamt bislang in mehreren zentralen Punkten noch nicht den wesentlichen Anliegen der Grundstückseigentümer und Bewirtschafter Rechnung.

Der Bayerische Bauernverband steht zu einem soliden Hochwasserschutz, der in enger Abstimmung mit den regional betroffenen Grundeigentümern und Bewirtschaftern entwickelt wird, Eigentumsrechte umfassend beachtet und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit wahrt. Deshalb bitten die Mitglieder des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes alle bayerischen Bundestagsabgeordneten nun um tatkräftige Unterstützung beim weiteren Beratungsverfahren, sodass die Anliegen der Grundeigentümer, Landwirte und Waldbauern über Korrekturen berücksichtigt werden, insbesondere die nachfolgenden grundsätzlichen Punkte:

  • In den zurückliegenden Jahren hat die grundsätzlich pauschale Ausweisung von Überschwemmungsgebieten über den Ansatz der HQ-100-Linien in einigen Fällen regional zu massiven Härten und unverhältnismäßigen Eingriffen in Eigentumsrechte geführt. Eine differenzierte Vorgehensweise für einen wirksamen Hochwasserschutz, die den lokalen Gegebenheiten mehr Rechnung trägt, erachten wir aber unbedingt notwendig, so zum Beispiel in den Landkreisen Donau-Ries und Dillingen, aber auch in anderen Regionen im Freistaat. Die Berechnungen der Wasserwirtschaft müssen unbedingt ergänzt werden um die Betrachtung der konkreten, lokalen Verhältnisse und Vorkehrungen vor Ort in betroffenen Gebieten. Durch eine solche differenzierte Betrachtung können unverhältnismäßige,  überzogene und pauschalierte Ausweisungen - im Sinne der Betroffenen – vermieden werden. Im Rahmen der Beratungen zum Hochwasserschutzgesetz II ist dieser Punkt nochmals aufzugreifen und nachzujustieren.  
     
  • Aus Sicht des Bauernverbandes ist eine nachhaltige Strategie für einen aktiven und vorbeugenden Hochwasserschutz zum Schutz von Mensch, Siedlungen, Wirtschaft und landwirtschaftlichen Betrieben zwingend notwendig. Ein verbesserter Hochwasserschutz ist daher auch für die Land- und Forstwirtschaft sowie den ländlichen Raum als unmittelbar vom Hochwasser Betroffene ein Anliegen. Gleichzeitig ist der Hochwasserschutz vor allem eine sehr bedeutende, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Demgemäß ist auf Verhältnismäßigkeit, Machbarkeit und Augenmaß zu achten, wenn mögliche Pläne und Umsetzungen regional die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit, Eigentumsrechte, Betriebsorganisation, Flächenbewirtschaftung oder der Ackernutzung von bäuerlichen Familienbetrieben betreffen. Unangemessen sind teilweise einseitige Forderungen des Naturschutzes, unter dem Deckmantel des Hochwasserschutzes überzogene Naturschutzauflagen über dieses Gesetzesvorhaben anzubringen. Mit Maßnahmen des verbesserten Hochwasserschutzes werden in der Regel auch zusätzliche Lebensräume für verschiedenste Arten geschaffen, weshalb unseres Erachtens kein naturschutzfachlicher Ausgleich erforderlich ist.
     
  • Als Beitrag zum Hochwasserschutz appellieren wir an die Politik, den übermäßigen Flächenverbrauch zu stoppen. Der anhaltend hohe Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen und damit auch die erhebliche Minderung von Versickerungs- und Rückhaltepotenzial hat in Bayern in den letzten vier Jahrzehnten einen Umfang von 5.000 Quadratkilometern eingenommen. Das entspricht zum Beispiel dem Umfang des heute in Schwaben oder Niederbayern landwirtschaftlich genutzten Grün- und Ackerlands. Für den Erhalt und die Schonung landwirtschaftlicher Nutzflächen sind seitens der Politik in Deutschland wirksamere Maßnahmen über alle relevanten Ansatzpunkte zu ergreifen. Zum Beispiel ist der Innenentwicklung entschiedener Vorrang zur Außenentwicklung einzuräumen. Der Bayerische Bauernverband steht eindeutig zur Weiterentwicklung in Kommunen, in der Wirtschaft und bei der Infrastruktur, aber es muss hier der Grundsatz der Schonung von landwirtschaftlichen Nutzflächen gewahrt bleiben.

 

Für die weiteren fachlichen Einschätzungen und berufsständischen Anliegen zum vorliegenden Gesetzesentwurf des Hochwasserschutzgesetzes II bekräftigen die Mitglieder des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes die beiliegende Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes.