Bau einer Straße
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Position: Land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sichern!

Nein zu Landfraß, Ja zu flächenschonender Entwicklung

29.11.2011 | Die rund 113.000 bayerischen Bauernfamilien sind eine wesentliche Säule des ländlichen Raums. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe stehen mit dem vor- und nachgelagerten Bereich für über 700.000 Arbeitsplätze und rund 130 Milliarden Euro Wirtschaftskraft gerade in den ländlichen Regionen Bayerns.

Als Bestandteil der bayerischen Wirtschaft und als werteorientierte Gesellschaftsgruppe war, ist und bleibt die bayerische Land- und Forstwirtschaft mit ihren vielfältig strukturierten Betrieben auch auf die Entwicklung des ländlichen Raums angewiesen. Die Land- und Forstwirtschaft hat eine lebenswerte Zukunft als Ziel. Dafür ist sie wie alle Wirtschaftsbereiche und Gesellschaftsgruppen zum Beispiel auf eine gute Infrastruktur, ausreichende Breitbandversorgung und vitale ländliche Räume angewiesen.

Den land- und forstwirtschaftlichen Familienbetrieben wurden laut Bayerischem Agrarbericht seit 1970 über 500.000 Hektar Nutzflächen durch Siedlungs- und Verkehrsprojekte sowie Ausgleichsmaßnahmen genommen, was dem heutigen Umfang an Acker- und Grünland in den Regierungsbezirken Schwaben oder Niederbayern entspricht. Der Flächenentzug in Bayern hat sich aktuell um rund 27 Prozent auf über 20 Hektar pro Tag erhöht. Bildhaft gesprochen: jeden dritten Tag verschwinden aktuell zwei durchschnittliche Bauernhöfe. Hinzu kommen die Vorschläge der EU-Kommission für die EU-Agrarpolitik ab 2014, die in Bayern über 100.000 Hektar zusätzlicher Flächenstilllegung bedeuten würden. Ein weiterer Punkt ist die Umsetzung der Energiewende der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung. Diese würde bundesweit bis zu rund 400.000 Hektar an Ausgleichsflächen abfordern, sofern nicht die veralteten Umsetzungsregeln ebenso gewendet werden.

  • Dies alles passt nicht in eine Zeit absoluter Flächenverknappung für Bayerns Bauern, da nun mal der Boden als deren Existenzgrundlage nicht vermehrbar ist.
  • Dies alles passt nicht zu den wesentlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts wie Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln und den Ausbau der Bioenergien als Beitrag zum Klimaschutz.
  • Dies alles passt nicht, um eine ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltige Land- und Forstwirtschaft in Bayern fortzuführen und zu stärken.

 

Eine von Politik und Gesellschaft gewollte Wende hin zu einer ökologischeren Energiepolitik darf keine Einschränkungen für die Bauernfamilien bei ihren Äckern, Wiesen und Wäldern nach sich ziehen.
 
Die Landesversammlung des Bayerischen Bauernverbandes fordert deshalb die Bayerische Staatsregierung auf:

 

  • Bei allen Entwicklungsprojekten und ganz besonders bei Großbauvorhaben wie Autobahnen, Schienenwegen, Flughäfen usw. sind die Planungen auf den minimalsten Flächenbedarf zu reduzieren.
  • Der Schutz von land- und forstwirtschaftlichen Flächen muss im Rahmen der Bauleitplanung und der Naturschutzkompensation Vorrang haben.
  • Alle verantwortlichen Behörden in Bayern müssen bei der Planung und der Umsetzung von Entwicklungsprojekten die agrarstrukturellen Belange berücksichtigen.
  • In Bayern ist eine gesetzliche Regelung für den Erhalt von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen und für die Sicherung der Bewirtschaftungsmöglichkeiten in Bayern einzuführen.
  • In die land- und forstwirtschaftliche Nutzung integrierte freiwillige Umweltmaßnahmen müssen stärker unterstützt werden. Hierzu ist es erforderlich, keine neuen hoheitlichen Nutzungsbeschränkungen, wie beispielsweise Zwangsstilllegungen im Wald und auf landwirtschaftlichen Flächen, festzusetzen.
  • Projekte der Energiewende, wie neue Leitungstrassen oder Energieanlagen sind von Grund auf ökologisch und dürfen keinen Ausgleich nach sich ziehen. Auch für Eingriffe in das Landschaftsbild und den Waldwegebau darf es kein Ausgleichserfordernis geben.
  • Um den Flächenentzug einzudämmen, muss die Prämisse Flächensparen bei Siedlungsmaßnahmen zum Beispiel durch das Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ und bei Verkehrswegen zum Beispiel durch „Ausbau vor Neubau“ konsequent umgesetzt werden. Die Instrumente der Städtebau- und Eigenheimförderung müssen auf die Nutzung innerörtlicher Potenziale fokussiert werden.