Bau eines Stalles
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Position: Umsetzung der NEC-Richtlinie sowie Anpassung der TA-Luft in Bayern

Positionen des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes

22.10.2018 | Praxistaugliche, leistbare Regelungen für bäuerliche Familienbetriebe statt Strukturbrüche!

Ende 2016 wurde auf europäischer Ebene die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) novelliert. Laut NEC-Richtlinie trägt die Landwirtschaft in hohem Maße unter anderem zu Ammoniakemissionen bei und muss einen wesentlichen Minderungsbeitrag leisten. Demnach muss Deutschland bis 2020 seinen Ammoniakausstoß im Vergleich zum Jahr 2005 um 5 Prozent und bis 2030 um 29 Prozent reduzieren. Trotz massiver Kritik der Bauernverbände wurden für Deutschland damit Reduktionsverpflichtungen weit über dem europäischen Durchschnitt von 19 Prozent festgelegt.

Die neue NEC-Richtlinie wird in Deutschland über die 43. BImschV (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe) in nationales Recht umgesetzt. Bis März 2019 soll von der Bundesregierung ein nationales Luftreinhalteprogramm erarbeitet werden, das Maßnahmen zur Erreichung der Reduktionsverpflichtungen vorschlägt.

Der BBV steht zur Minderung von Ammoniakemissionen, solange Maßnahmen praxistauglich und von den bayerischen Betrieben umgesetzt und somit Betriebsaufgaben bzw. eine Beschleunigung des Strukturwandels vermieden werden können. Das BBV-Präsidium bekräftigt daher zum einen seine bisherige Kritik an der neuen NEC-Richtlinie und fordert die Bayerische Staatsregierung sowie die Bundesregierung auf, sich für folgende Punkte einzusetzen:

  • Bei der Umsetzung der neuen NEC-Richtlinie sowie der Änderung  der TA-Luft sind Strukturbrüche und Betriebsaufgaben in der bayerischen Landwirtschaft zu vermeiden
     
  • Solange zur Umsetzung der NEC-Richtlinie nur Maßnahmen zur Verfügung stehen, die massive Strukturbrüche in der Landwirtschaft zur Folge haben werden, muss die für Deutschland vorgesehene Minderungsverpflichtung auf europäischer Ebene nochmals auf den Prüfstand. Sie beruht auf fragwürdigen Berechnungen, ist überzogen sowie fachlich nicht begründbar. Die damit einhergehende Ungleichbehandlung der deutschen Bauernfamilien im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten ist nicht hinnehmbar
     
  • In der nationalen Umsetzung der NEC-Richtlinie sind bei der Festlegung von Minderungsverpflichtungen Emissionsmengen nicht absolut pro Bundesland, sondern in Relation zur landwirtschaftlichen Nutzfläche zu sehen. Zudem ist die Realisierbarkeit von Maßnahmen in den unterschiedlichen Quellkategorien zu berücksichtigen
     
  • Insbesondere durch Tierwohlmaßnahmen ergeben sich Zielkonflikte bei der Emissionsminderung. So emittiert ein Tierplatz im Laufstall beispielsweise das Drei- bis Vierfache an Ammoniak als ein Tierplatz im Anbindestall. Emissionen, die aufgrund von Tierwohlmaßnahmen zusätzlich entstehen, dürfen nicht negativ ins Gewicht fallen, sondern sind in Form von Boni der Minderungsverpflichtung anzurechnen
     
  • Die in der NEC-Richtlinie vorgesehene Befreiung für kleine Betriebe sowie die in der Düngeverordnung vorgesehenen Ausnahmen von Technikmaßnahmen mit Emissionsminderungswirkung sind im notwendigen Umfang zu nutzen. Ausnahmen sind analog der Tierwohlmaßnahmen in ein Bonussystem zu integrieren, um die restlichen Betriebe nicht über Gebühr zu belasten
     
  • Die Änderung der TA-Luft darf nicht über eine 1:1-Umsetzung von EU-Recht hinausgehen. Der aktuelle Entwurf ist gemäß der Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes nachzubessern


 

Hintergrund

Sowohl eine von der EU Kommission in Auftrag gegebene Studie und Berechnungen des Thüngen Instituts belegen seit Jahren, dass die für Deutschland vorgesehenen Minderungsverpflich-tungen der neuen NEC-Richtlinie mit technischen und baulichen Maßnahmen nicht erreicht werden können.

Nach aktuellen Szenarien der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft ist mit den für bayerische Strukturen realistisch machbaren baulichen und technischen Maßnahmen bis 2030 eine Minderung von rund 15 Prozent der Ammoniakemissionen zu erreichen. Die Verteilung nach Quellkategorien ist in Bayern zum Teil anders gewichtet als in Deutschland, der Anteil der Rinder- und Milchviehhaltung sowie der Wirtschaftsdüngerausbringung ist erhöht, die Schweine- und Geflügelhaltung reduziert. Praktikable Maßnahmen im Rinderstall stehen jedoch nur begrenzt zur Verfügung. Auch die emissionsmindernde Ausbringtechnik für Wirtschaftsdünger kann in Bayern aufgrund naturräumlicher und agrarstruktureller Gegebenheiten nicht flächendeckend problemlos eingesetzt werden.

Aufgrund unrealistischer Zielsetzung sowie fehlender praktikabler Minderungsmaßnahmen droht aus bayerischer Sicht damit langfristig ein weiteres Anlastungsverfahren der Europäischen Kommission. Insbesondere die bayerische Landwirtschaft ist aufgrund ihrer relativ kleinen Struktur elementar auf die Tierhaltung angewiesen. Überzogene technische und bauliche Vorgaben werden viele Familienbetriebe zur Betriebsaufgabe zwingen, weil die Anforderungen betriebswirt-schaftlich nicht rentabel umsetzbar sein werden.