Kanadische Wildgänse auf Wasser
© vk446 - fotolia.com

Position: Wildgänse endlich wirksam regulieren!

Erklärung der Kreisobmänner und Kreisbäuerinnen des Bayerischen Bauernverbandes

07.05.2013 | Wildgänse verursachen in der Landwirtschaft zunehmend untragbare Schäden. Dies sind vor allem Fraßschäden an den landwirtschaftlichen Saaten und Kulturen, sowohl im Grünland, als auch auf Ackerflächen. Fraßschäden durch Abweiden können bis zum nahezu völligen Ausfall des Aufwuchses führen.

Um eine weiter unkontrollierte Vermehrung und Ausbreitung der Wildgansbestände zu verhindern, fordern die Kreisbäuerinnen und Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes von den zuständigen Ministerien und Behörden:

  1. Deutliche Ausweitung der Jagdzeiten auf die Wildgänse und Intensivierung der Jagd, speziell in den schadensträchtigen Zeiten. Für bisher nicht jagbare Wildgänse (v.a. Nil-, Rothalsgänse) sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Bejagung und weitere bestandsregulierende Maßnahmen zu schaffen.
     
  2. Verstärkte Regulierung der Wildgänse in den Rückzugsgebieten. Dabei dürfen Naturschutzgebiete oder andere nach dem Naturschutzgesetz ausgewiesene Schutzgebiete nicht Tabu sein!
     
  3. Bestandsregulierung auch durch Manipulation der Gelege und Mauserfänge.
     
  4. Entschädigungszahlungen für die geschädigten Landwirte. Dieser Ausgleich ist praxisgerecht auszugestalten. Die angekündigte Entschädigung aus Mitteln der De-minimis-Beihilfe und das damit verbundene, aufwändige Verfahren, sind unzureichend. Jeder Schaden ist auszugleichen.
     
  5. Erarbeitung regional abgestimmter Konzepte für den Schutz der berechtigten Interessen der Landwirte. Alle beteiligten Behörden müssen ihrer Verantwortung gegenüber unseren betroffenen Landwirten gerecht werden. Die landwirtschaftlichen Fachbehörden müssen dabei eine maßgebliche Rolle einnehmen.

 

Ungebremster Anstieg der Wildganspopulationen
Wildgänse waren in Bayern ursprünglich nicht heimisch, sondern wurden vom Menschen ausgesetzt. Den bayerischen Wildgänsen fehlt deshalb das natürliche Wanderverhalten im Winter. In den letzten Jahren haben die Gänse neue Gebiete besiedelt. Die Zahl der Wildgänse in Bayern und mit ihnen die Schäden in der Landwirtschaft sind massiv angestiegen. Als Weiser für den Anstieg kann dabei z.B. die jährliche Jagdstrecke oder die Zahlen der Wasservogelzählungen des Landesamts für Umwelt (LfU) betrachtet werden. Wurden im Jahr 2006/07 ca. 2.800 Wildgänse erlegt, so waren es 2011/12 bereits über 5.800 Tiere. Die Wasservogelzählungen spiegeln einen jährlichen Populationszuwachs von 15,9% wider.
 
Problem geht alle an
In 41 von 71 bayerischen Landkreisen traten im Jahr 2010 bereits Probleme mit Wildgänsen auf, und es werden weiter neue Gebiete besiedelt. Aber auch Erholungssuchende beklagen sich zu-nehmend über verkotete Liegewiesen von Badeseen oder Ökologen über Schäden an wertvollen Schilfbeständen und über die Verdrängung anderer seltener Tierarten. Bisher gehen vor allem Graugänse und Kanadagänse zu Schaden, aber auch Neozoen wie die Nil-, Rothals- oder die Nonnengänse breiten sich flächendeckend aus. Zudem nehmen Schäden durch Schwäne (v.a. Höckerschwäne) inzwischen örtlich untragbare Ausmaße an.
 
Massive Schäden in der Landwirtschaft
Die Gänse verursachen in der Landwirtschaft zunehmend untragbare Schäden. Dies sind vor allem Fraßschäden an den landwirtschaftlichen Saaten und Kulturen, sowohl im Grünland, als auch auf Ackerflächen. Fraßschäden durch Abweiden können bis zum nahezu völligen Ausfall des Aufwuchses führen. So wurden beispielsweise im Jahr 2011 allein im Bereich des Altmühlsees Schäden von über 53.000 € gemeldet. Ein monetär nur schwer zu erfassender Schaden ist die Verunreinigung von Grünland, das als Viehfutter genutzt werden soll, durch den Kot der Gänse. Die bestehenden rechtlichen Vorschriften zur Futtermittel- und Lebensmittelhygiene sehen weitreichende negative Folgen für einen Landwirt bei deren Nichtbeachtung vor.
 
Endlich wirksam regulieren
Forschungsprojekte zum Gänsemanagement zeigen verschiedene Möglichkeiten zur Regulierung der Populationen und für mögliche Lösungen auf. Allerdings machen oftmals die Behörden mit Verweis auf das Naturschutzrecht nur unzureichend davon Gebrauch. Die von Naturschutzseite meist vorgeschlagenen Vergrämungs- und Ablenkungsmaßnahmen führen lediglich zu einer örtlichen Verschiebung des Problems und stellen keine Lösung dar. Lenkungs- und Vergrämungsmaßnahmen sind nur sinnvoll, wenn gleichzeitig eine wirksame Populationskontrolle stattfindet.