Rote Gebiete: Anliegen bekräftigt
Bauernpräsident Heidl wendet sich an Ministerpräsident Söder
Der Bundesrat hatte am 8. Juli mit deutlicher Mehrheit grünes Licht für die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) im Rahmen der düngerechtlichen Vorschriften gegeben. Nun sind die Bundesländer am Zug.
In seinem Brief an Ministerpräsident Söder zeigt Bauernpräsident Walter Heidl auf, wo die konkreten Knackpunkte für eine rechtskonforme Umsetzung des Düngerechts liegen.
Zum Beispiel ein bundesweites Nitratmonitoring: ein solches Monitoring ist Teil der Auflagen zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie und sollte von Bund und Ländern bis 2021 eingeführt worden sein. Allerdings fehle dieses Monitoring auch im Jahr 2022 „und ist leider auch für das Jahr 2023 nicht in Sicht“, so Heidl und bittet Söder darum, flächendeckend in Bayern Monitoring-Standorte zu etablieren. „Je früher wir belastbare Daten haben, desto eher kann den verfassungsrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten des EU-Rechts für einzelbetriebliche Ausnahmen zugunsten nachhaltig wirtschaftender Betriebe in Bayern entsprochen werden“, argumentiert Heidl. Basis für das Monitoring würden die Erkenntnisse des bundesweiten Demonstrationsvorhaben des Julius-Kühn-Instituts zur Früherkennung von Nitratfrachten im Ackerbau liefern.
Ein weiterer Knackpunkt: die fachlich fundierte Beurteilung der Nitratbelastung des Grundwassers. Entscheidend seien hier das Teilmessnetz Landwirtschaft der Europäischen Umweltagentur und nicht die Messstellen der Wasserrahmenrichtlinie. Heidl erinnert den Ministerpräsidenten an seine Zusage bei der BBV-Landesversammlung 2019, sich für den Ausbau eines solchen Messstellennetzes stark zu machen. Auch der Agrarausschuss im Bayerischen Landtag hat kürzlich zusätzliche Messstellen für die Binnendifferenzierung in roten Gebieten gefordert.
Abschließend weist der Bauernpräsident in seinem Schreiben auf die rund 1000 landwirtschaftlichen Betriebe hin, die vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geklagt hatten, dass die bisherige Ausweisung der roten und gelben Gebiete nicht rechtskonform erfolgt sei. Mit der jetzt vom Bundesrat mit klarer Mehrheit beschlossenen Änderung der AVV GeA werde deutlich, dass die Landwirte mit ihren Klagen im Ergebnis Recht hatten, betont Heidl und fordert Ministerpräsident Söder auf, „fachlich Sinnvolles auf politischer Ebene aufzugreifen und umzusetzen.“