Rote und gelbe Gebiete: Bundesregierung muss Hausaufgaben machen!
Drohende Neuausweisung: Bauernverband fordert nachvollziehbare Abgrenzung
Dass der Rückgang der roten Gebietsfläche ab 2021 zu großen Teilen auf die Herausnahme von Siedlungs- und Waldfläche zurückzuführen ist; wird dabei gekonnt ausgeblendet. Auch dass die Maßnahmen der deutschen Landwirtschaft bei der Stickstoffdüngung deutliche positive Effekte erzielen spielt keine Rolle.
Abhilfe soll nun also eine nochmalige Neuabgrenzung und Ausweitung der roten und gelben Gebiete bringen. Und das, obwohl die Bundesregierung die Düngeverordnung ja bereits 2020 nochmals überarbeitet hatte. Damals wurde auch gegenüber den Bundesländern der Anschein erweckt, dass die Novelle der DüV sowie die Verwaltungsvorschrift zur Gebietsabgrenzung mit der EU-Kommission abgestimmt seien und die EU-Kritik durch die Verschärfungen ausgeräumt werde.
Doch spätestens seit Mitte 2021 ist klar: die EU-Kommission ist nach wie vor nicht zufrieden. Die Bundesländer haben 2020 in einem Kraftakt neue Gebietskulissen ausgewiesen, zahlreiche Landwirte haben erst im Dezember 2020 erfahren, dass sie ab Januar 2021 betroffen sind und völig überzogene Auflagen einzuhalten haben. Nun müssen sie festzustellen, dass die Umsetzung der Nitratrichtlinie erneut nicht passt.
Die Bundesverwaltungsvorschrift zur Gebietsabgrenzung soll deshalb abermals angepasst werden. Demnach soll die aktuelle landwirtschaftliche Bewirtschaftung bei der Gebietsausweisung künftig außen vor bleiben. Damit droht der Wegfall des bisherigen Schritts der Modellierung. Mit der Streichung der Modellierung und einem Fokus auf ein nach wie vor lückenhaftes Grundwassermessnetz droht ein Rückschritt in Sachen Nachvollziehbarkeit der Gebietsabgrenzung, kritisiert Stefan Köhler Vorsitzender des Landesfachausschusses für Umweltfragen im BBV.
Der Bayerische Bauernverband fordert, dass eine Anpassung der Bundesverwaltungsvorschrift sowie der Gebietskulissen genutzt wird um bisherige Defizite abzustellen und die Abgrenzung der roten und gelben Gebiete nachvollziehbarer und fairer zu gestalten:
"Hierfür braucht es ein ausreichendes und fachlich geeignetes Messnetz mit brauchbaren Messstellen, ein transparentes Verfahren mit der Möglichkeit zur Regionalisierung und Binnendifferenzierung zudem müssen Betriebe die Möglichkeit bekommen über einzelbetriebliche Daten eine gewässerschonende Wirtschaftsweise belegen zu können um nicht zu Unrecht mit Auflagen belastet zu werden. Dies gilt für die roten Gebiete ebenso wie für die derzeit noch pauschaler abgegrenzten gelben Gebiete. Ziel der EU-Nitratrichtlinie ist es schließlich den Gewässerschutz zu gewährleisten und nicht landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Existenz zu gefährden", unterstreicht Köhler.