Blühende Sonnenblume auf dem Feld eines Bauern in Bayern
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Schwachstellen des Volksbegehrens müssen behoben werden

BBV wendet sich mit Zwischenbewertung an Initiatoren und Politik

23.09.2020 | Ein Jahr nach Inkrafttreten des Volksbegehrens zur Artenvielfalt wollte die Staatsregierung die Maßnahmen evaluieren. Mit den ersten Erfahrungen, die nun vorliegen, hat sich der BBV an Politik und Initiatoren gewandt. Weiter bleiben praxistaugliche Anpassungen dringend notwendig...

Zwar wurden durch das Begleitgesetz einzelne bürokratische und praxisfremde Vorgaben etwas verträglicher gemacht, dies ist aber noch nicht ausreichend. Zudem fehlen noch Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, die auch die anderen Bereiche wie Wirtschaft, Kommunen, und Bürger in die Pflicht nehmen, um dieses gesamtgesellschaftliche Thema anzugehen. Stichwort ist hier zum Beispiel das Thema Flächenversiegelung. Der Bayerische Bauernverband wird sich weiterhin für praxistaugliche Lösungen einsetzen, die sowohl dem Naturschutz als auch den Landwirten nützen.

 

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