Teichwirtschaft und Fischotter
BBV fordert Aufhebung des hohen Schutzstatus´
In Bayern belaufen sich die durch den Fischotter entstandenen Schäden auf 1,1 Millionen Euro. Anders als in anderen Teilen Deutschlands gilt der Erhaltungszustand des Otters in Bayern seit 2013 in Bayern laut Landesamt für Umwelt als erreicht. Trotzdem hat das Verwaltungsgericht Regensburg den Klagen von zwei Naturschutzverbänden stattgegeben und die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen aufgehoben, welche die Regierung der Oberpfalz für das Fangen von Fischottern und das Töten von männlichen Exemplaren an Teichanlagen in der Oberpfalz erteilt hatte.
Das BBV-Präsidium hat deshalb unter anderem die Aufhebung des hohen Schutzstatus des Fischotters gefordert. Das Gerichtsurteil gefährdet die traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Bayern, die erst kürzlich von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt wurde.
Lesen Sie die vollständige Position des BBV-Präsidiums zur Fischotterproblematik.