Bayerischer Landtag
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Volksbegehren im Agrarausschuss des Landtags

Heidl fordert Anpassungen in acht Teilbereichen

03.07.2019 | Bevor im Landtag am 18. Juli die vorläufig letzte Entscheidung zum Volksbegehren fällt, hat der Agrarausschuss diese Woche über das Begleitgesetz diskutiert. Bei der Sitzung zeigte Bauernpräsident Heidl vor Ort Flagge für Bayerns Bauern. Zuvor hatte er sich bereits an die Ausschussmitglieder gewandt.

Darin machte er klar: „Sie als Parlamentarier entscheiden über die zukünftigen Rahmenbedingungen für die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern. Wir haben deutlich gemacht, dass wir die nachhaltige Weiterentwicklung der bayerischen Landwirtschaft aktiv mitgestalten wollen. Wir fordern aber auch, die Umsetzbarkeit und Zukunftsfähigkeit für die Familien auf den Bauernhöfen zu berücksichtigen.“

Durch die intensive Informationsarbeit des Bauernverbandes bei Abgeordneten aller Parteien konnten in den bisherigen Beratungen bereits einige Präzisierungen und verbindliche Klärungen erreicht werden. Damit am Ende für Bauernfamilien tragfähige und rechtssichere Lösungen stehen, hat Heidl insbesondere in acht Teilbereichen gegenüber den Abgeordneten noch konkrete Änderungen eingefordert:

  1. Biotopverbund: Der Ausbau des Biotopverbunds muss auf freiwilliger und kooperativer Basis umgesetzt werden. Außerdem fordert der Bauernverband, dass das Ergebnis des Volksgebegehren respektiert wird und auf die von der Staatsregierung geplante Ausweitung von 13 auf 15 Prozent verzichtet wird. Ansonsten müssten 80.000 Hektar – und damit die Flächen von fast 2.400 durchschnittlichen bayerischen Bauernhöfen – zusätzlich unter Schutz gestellt werden.
     
  2. Gewässerrandstreifen: Es muss klargestellt werden, dass „Gewässer 3. Ordnung“ wirklich nur solche Gewässer sind, die dauerhaft Wasser führen und dass Gräben, die nur bei starkem Regen oder der Schneeschmelze Wasser führen, sowie Entwässerungsgräben ausgenommen werden. Randstreifen müssen auch weiterhin über Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden und Bewirtschaftungs- und Pflegeprojekten (etwa „boden:ständig“-Projekte) möglich sein.
     
  3. Arten- und strukturreiches Dauergrünland: Drei FFH-Lebensraumtypen (magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen, Brenndolden-Auenwiesen) sollen zur Abgrenzung dienen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass alle zur Gewinnung von Futter bewirtschafteten Dauergrünlandflächen – unabhängig von der Weide- und Schnitthäufigkeit – von der Einstufung als gesetzlich geschütztes Biotop ausgenommen werden.
     
  4. Streuobstwiesen: Im Sinne rechtssicherer Lösungen muss im Gesetz klargestellt werden, dass extensive Streuobstwiesen und -weiden auch künftig bewirtschaftet werden können. Alle nötigen Pflege-, Unterhalts- und Bewirtschaftungsmaßnahmen müssen durch den Bewirtschafter eigenverantwortlich durchgeführt werden dürfen.
     
  5. Walzverbot ab 15. März: Die Abgeordneten werden dringend gebeten, die Umsetzung in die Hand der Landwirtschaftsämter zu legen, sodass bis Ende Februar flexibel und auf Grundlage der Verhältnisse vor Ort regionale Ausnahmen und Bekanntmachungen möglich sind.
     
  6. Betretungsverbot: In allen Regionen Bayerns nehmen Freizeitaktivitäten zu allen Tages- und Nachtzeiten zu. Um Wildtieren während Brut-, Setz- und Vegetationszeiten zu schützen, sollen die Betretungsregeln präzisiert und verstärkt werden.
     
  7. Freiwilligkeitsklausel“: Der Bauernverband fordert, dass durch das Begleitgesetz und eine sogenannte „Freiwilligkeitsklausel“ verhindert wird, dass Landwirte und Grundeigentümer die Entscheidungsgewalt über ihr Eigentum verlieren, wenn sie sich freiwillig für die Natur engagieren und wertvolle Maßnahmen für den Artenschutz umsetzen. Kurzum: Wer freiwillig etwas leistet, muss es bei Bedarf auch wieder zurücknehmen dürfen. Sonst entfällt der Anreiz, sich zu engagieren.
     
  8. Evaluierung: Nach maximal einem Jahr sollen die Regeln und die Umsetzung des Volksbegehrens unter dem Aspekt „rechtssichere und in der Praxis umsetzbare Lösungen“ überprüft werden und dann erforderliche Nachbesserungen auf den Weg gebracht werden.