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Walzverbot verschoben
Alle Regierungsbezirke verschieben Frist auf 1. April 2025 - Wiesenbrütergebiete ausgenommen
13.03.2025 | Seit 2020 ist es nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz grundsätzlich verboten, Grünlandflächen nach dem 15. März bis zum 1. Schnitt zu Walzen. Abschleppen oder Striegeln sind davon nicht betroffen, solange keine Walze (z. B. wie bei einer Grünlandkombi) verwendet wird.
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