Düngewagen
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Das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern hat in einem Musterverfahren die Düngeverordnung des Landes für unwirksam erklärt.

Wegen fehlerhaften Messstellen

Gericht kippt Düngeverordnung in Mecklenburg-Vorpommern

05.11.2021 | Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat am 5. November 2021 die dortige Landesdüngeverordnung gekippt.
Deutlich mehr als 100 Landwirte hatten gegen eine Festlegung roter Gebiete auf fachlich nicht nachvollziehbarer Basis geklagt und nun auch Recht bekommen.

Es ist nicht die erste Entscheidung zur neuen Düngeverordnung, in Sachsen-Anhalt hatte es schon ein Eilverfahren gegeben. Das jetzige Urteil in Mecklenburg Vorpommern ist die erste Hauptsacheentscheidung zu den neuen roten Gebieten und von großer Bedeutung.

Seit Jahren fordert der Berufsstand technisch geeignete und repräsentative Messstellen sowie eine differenzierte Gebietsabgrenzung. Unklar sind noch die direkten Konsequenzen der gerichtlichen Entscheidung. Klar sein muss, dass nun im Rahmen politischer Gespräche fachlich begründete Gebietsabgrenzungen und Regelungen für Landwirtschaft und Gewässerschutz gefunden werden müssen. Sobald die Begründung des OVG-Urteils vorliegt, kann ein Vergleich zur Situation in Bayern abgebildet werden.

Für den Bayerischen Bauernverband steht jetzt schon fest: „Die von uns benannten Probleme bei der bisherigen Ausweisung von roten Gebieten wurden nun in einem ersten Bundesland, von Mecklenburg Vorpommern, als rechtswidrig bestätigt“, sagt BBV-Generalsekretär Georg Wimmer. „Es wäre gut, wenn Bayern beim Bohren neuer Messstellen nicht weiter Zeit verliert. Ministerpräsident Söder hatte bereits im Dezember 2019 bei der BBV-Landesversammlung in Herrsching angekündigt, die Zahl der Messstellen auf 1500 zu erhöhen. Bayern wäre gut beraten, auch bei der Binnendifferenzierung und der Ausweisung ordnungsgemäßer roter Gebiete keine Zeit zu verlieren.“

Weitere Infos unter www.agrarheute.com

 

© BBV Porträt des Präsidenten des Bayerischen Bauernverbandes Walter Heidl

Vorschlag mit Potenzial: Bauernpräsident Heidl zu neuen Ideen für die Düngeverordnung

Mit Blick auf die anhaltende Kritik der EU-Kommission an der deutschen Düngeverordnung sowie untragbare Änderungsvorschläge einzelner Akteure auf Bundesebene ist es bemerkenswert, dass mit Herrn Opperer und Herrn Dr. Wendland zwei mittlerweile pensionierte Fachleute über ihr Wirken an der Landesanstalt für Landwirtschaft hinaus im Wochenblatt Ausgabe 33 einen Alternativvorschlag zum Düngerecht in den Ring werfen.

Der Ansatz, die komplexen, häufig modellgestützten und teils praxisfernen Regeln zu vereinfachen, ist dringend notwendig, natürlich ohne dabei den Gewässerschutz aus den Augen zu verlieren. Es braucht hier aber Praxisbezug und Rückgrat seitens der Politik, wenn nach der Bundestagswahl das Düngerecht auf fachlich fundiertere Beine gestellt und unsinnige Zöpfe tatsächlich abgeschnitten werden sollen. Es besteht nämlich die Gefahr, dass weitere Regulierungen nicht anstatt, sondern zusätzlich zu den bisherigen Vorgaben kommen. Dies wäre nicht tragbar.

Konkrete Vereinfachungen und Streichungen bisheriger Regelungen lässt der Vorschlag leider offen. Alle Betriebe in die Stoffstrombilanz einzubeziehen ist völlig überzogen. Viel zu weitgehend ist eine generelle Umsteuerung der GAP-Direktzahlungen zum Zwecke der Düngung, wenngleich der Gedanke – nämlich Regionen mit besonders hohen Düngeauflagen zu unterstützen – weiter verfolgt werden sollte. Was fehlt, sind gerechtfertigte einzelbetriebliche Ausnahmemöglichkeiten beim konkreten Nachweis der dann regelgerechten Düngung und auch praktikable Instrumente für die Beratung.

Kurzum: Der von den Herren Opperer und Wendland aufgeworfene Ansatz, mehr auf Eigenverantwortlichkeit und einfache Regelungen zu setzen, ist positiv. Der Vorschlag birgt aber gleichzeitig Sprengstoff und schießt in einigen Punkten deutlich über das Ziel hinaus. Wenn er dazu beiträgt, tatsächlich den bürokratischen Aufwand zu verringern und das Düngerecht von rein ordnungsrechtlichen Maßnahmen hin zu eigenverantwortlichem zielorientierten Handeln der Landwirte zu entwickeln, wäre er als Alternative zu manchen hanebüchenen Überlegungen anderer Akteure aber eine vertiefte Diskussion wert.