Beutegreifer wie der Wolf gefährden Tiere in Weidehaltung.
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Wolf: Förderprogramm Herdenschutz gestartet

Förderung alleine löst Probleme der Tierhalter nicht

07.05.2020 | Die Bayerische Staatsregierung hat die Förderrichtlinie zum Herdenschutz bei Wolfsanwesenheit veröffentlicht. Damit werden Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder mobile Ställe zu 100 Prozent und Herdenschutzhunde mit bis zu 3000 Euro gefördert.

Die Antragstellung ist in den ausgewiesenen Wolfsgebieten ab sofort an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich.

Die Förderrichtlinie „Investition Herdenschutz Wolf“ ist ein erster wichtiger Schritt um bayerische Weidetierhalter bei Anwesenheit des Wolfes nicht alleine zu lassen. Allerdings braucht es mehr als eine Förderrichtlinie für Herdenschutzmaßnahmen, um die Problem der Weidetierhalter bei Wolfsanwesenheit anzugehen und die Weidehaltung in Bayern aufrecht zu erhalten.

Denn die genaue Lage der Fördergebiete legt das Bayerische Landesamt für Umwelt fest.
Nur Tierhalter, die in einem förderfähigen Gebiet angesiedelt sind, können einen Teil der bei Wolfsanwesenheit tatsächlich entstehenden Kosten erstattet bekommen. Eigener Arbeitszeitaufwand oder die Unterhaltskosten, die bei Herdenschutzhunden den weitaus größten Kostenfaktor ausmachen, werden beispielsweise nicht ersetzt.

Die nun mögliche Förderung von Präventionsmaßnahmen darf auch nicht den Eindruck erwecken, als wäre die Wolfsanwesenheit damit für Tierhalter leicht zu bewältigen. Zahlreiche Beispiele in anderen Bundesländern und Mitgliedsstaaten belegen, dass Präventionsmaßnahmen nicht oder nur eine Zeit lang wirken, bevor Wölfe diese zu überwinden lernen.

Die Förderrichtlinie alleine ist aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes daher kein Garant für die notwendige Sicherung der Weidetierhaltung bei Wolfsanwesenheit. Nach wie vor braucht es neben Herdenschutzmaßnahmen dringend auch Möglichkeiten der Bestandsregulierung, die beim Wolf die Scheu vor dem Menschen und dessen Nutztieren aufrechterhalten.

Informationen zur Förderrichtlinie und der Antragsunterlagen gibt’s hier.