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Zwischenfruchtpflicht: Mulchen erlaubt
Erleichterung für Landwirte in roten und gelben Gebieten erreicht
28.07.2021 | In den roten und gelben Gebieten müssen Winterzwischenfrüchte angebaut werden, damit die nachfolgende Sommerung gedüngt werden darf. Das kann z.B. zu erhöhtem Rhizoctoniabefall bei Kartoffeln führen. Nun darf die Zwischenfrucht oberflächlich behandelt und zerkleinert / gemulcht werden.
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