Agrarpolitik vereinfachen – jetzt!
BBV-Präsidium richtet konkrete Vorschläge und Forderungen an die EU-Kommission
Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbands hat sich in seiner Sitzung am 4. Februar 2025 einen 5-Punkte-Plan auf den Weg gebracht, mit dem die EU-Agrarpolitik vereinfacht werden kann. Ein konkretes Beispiel und kurzfristige Forderung des Bauernverbandes: eine Korrektur bei der Weidepflicht für Pflanzenfresser auf Öko-Betrieben.
Zudem müsse laut BBV-Präsidium der neue EU-Agrarkommissar Hansen folgende Punkte in sein Vereinfachungspaket aufnehmen und umsetzen:
1. Dauergrünlandstatus: Einführung einer Stichtagsregelung, so dass Ackerland (z.B. 1.1.2021) dauerhaft Ackerstatus behält.
2. Komplizierte Regelung GLÖZ 5 praxistauglicher gestalten
3. Soziale Konditionalität in der GAP: Überprüfung, ob es diese ab 2025 zusätzlich geltende Regelung im Rahmen der GAP überhaupt braucht. Soziales ist eine hoheitliche Aufgabe in den Mitgliedstaaten und dort bereits geregelt ist.
4. Verstärkung und Ausbau von Toleranzregelungen und Bagatellgrenzen im Rahmen der GAP: Eigenverantwortung stärken und unverhältnismäßige Sanktionen vermeiden
5. Weitere Reduzierung von Kontroll-, Dokumentations- und Nachweispflichten.
Die vom BBV-Präsidium verabschiedete Position gibt es hier zum Download.
Nein zu noch mehr Bürokratie durch geplantes EU-Bodenüberwachungsgesetz!
Auf EU-Ebene finden zurzeit die „Trilog“-Verhandlungen zwischen Europäischen Rat, Europäischem Parlament und der EU-Kommission zum Kommissionsvorschlag für eine Bodenüberwachungs- und -resilienzrichtlinie (Soil Monitoring Law) statt. Aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes bringe die neue Richtlinie neben der Datenerfassung noch mehr Bürokratie, Doppelregelungen und nicht praxisgerechte, pauschale Auflagen.
Für die ebenfalls beabsichtigte und auch dringend notwendige Reduzierung des Flächenverbrauchs fehlt der EU die Zuständigkeit, das liegt in der Kompetenz der Mitgliedsstaaten. Deshalb fordert das BBV-Präsidium, die laufenden Verhandlungen auszusetzen und den Vorschlag vonseiten des EU-Parlaments an die EU-Kommission zurückzuweisen. Die EU-Institutionen müssen ihrem erklärten Ziel für Vereinfachungen und für weniger Bürokratie Taten folgen lassen. Bodenschutz wird in Deutschland durch Bund und Länder bereits gewahrt und in der Praxis von Land- und Forstwirtschaft gelebt.
„Die Fruchtbarkeit der Böden zu erhalten liegt im ureigensten Interesse unserer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Unsere Böden sind die Grundlage für die Erzeugung hochwertiger heimischer Nahrungsmittel, Futtermittel und nachwachsender Rohstoffe. Landwirte und Grundeigentümer denken außerdem in Generationen und sind bestrebt, ihre Höfe und Böden in gutem Zustand an ihre Kinder und Enkel weiterzugeben“, heißt es in der Position des BBV-Präsidiums. Angesichts der zahlreichen bereits bestehenden Vorgaben auf EU- und nationaler Ebene, die den Boden direkt oder indirekt schützen, bestehe hier keine Regelungslücke.
Die komplette Position gibt es hier.