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Anbau und Mehrfachantrag 2024: Neuerung bei ÖR-1a Freiwillige Brache
Wesentliches und Beispiele zu Ökoregelung 1a
12.01.2024 | Für 2024 ist die Mehrfachantragstellung und die Bestellung der Sommerkulturen gewiss noch etwas an Zeit entfernt, aber allen Landwirten ist nahezulegen, sich jetzt mit der Antragstellung zum Beispiel der Ökoregelungen (ÖR) auseinanderzusetzen. Gerade auf einer guten Wissensbasis lassen sich klare Entscheidungen treffen, ob etwas für meinen Betrieb geeignet wäre oder eben auch nicht. So sollten sich Landwirte auch die Neuerung bei der Ökoregelung zur freiwilligen Brache ansehen.
Der Bauernverband hat in den letzten Monaten wiederholt die Politik aufgefordert, dass eine Pflichtstilllegung von Ackerflächen nicht zeitgemäß ist und setzt sich nach wie vor für eine Ausnahme bei GLÖZ 8 "Pflichtbrache" ein. Leider berücksichtigt die Politik auf der hierfür entscheidenden EU-Ebene diese Forderung des Bauernverbandes nach wie vor nicht.
Sachstand ist: Für das Anbau- und Antragsjahr 2024 ist GLÖZ-8 Pflichtbrache umzusetzen.
Betriebe sollten sich zudem die geänderte Umsetzungsmöglichkeit bei Ökoregelung 1a (ÖR-1a) Freiwillige Brache ansehen, ob diese für ihren Betrieb in Frage kommt.