Traktor auf Feld
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Anbauplanung 2025: Pflichtbrache mit vier Prozent entfällt!

Politik setzt Forderung des Bauernverbandes um: nachhaltige Bewirtschaftung statt Zwangsstilllegung

18.06.2024 | So langsam beschäftigen sich die Landwirtschaftsbetriebe mit Heranrücken der diesjährigen Ernte auch mit der konkreten Anbauplanung für das Jahr 2025.

Die Politik setzt nun die vom Bauernverband lange geforderte Zurücknahme von Vorgaben zur Zwangsstilllegung auch bei den Änderungen der aktuellen Regelungen zur Umsetzung der EU-Agrarpolitik (GAP) um.

Die GAP-Regelung zu GLÖZ 8 „Nicht-Produktive Flächen“ wird mit Wirkung ab dem Anbau- und Antragsjahr 2025 deutlich korrigiert:

  • Die Pflichtbrache mit mindestens vier Prozent der Ackerfläche für Betriebe ab zehn Hektar Ackerfläche wird gestrichen.
  • Die Umsetzung von GLÖZ 8 sieht künftig allein den Erhalt von bestehenden Landschaftselementen (z.B. Hecken, Feldgehölze) vor, der zu erfüllen ist.

Nach der dafür erforderlichen Weichenstellung auf EU-Ebene in den letzten Wochen ist in Deutschland durch den Einsatz des Bauernverbandes bereits die politische Entscheidung über die Runde der Agrarminister/-innen von Bund und Länder getroffen worden. Die Finalisierung im nationalen Umsetzungsrecht zur GAP ist ebenso auf dem Weg.

Vor dem Hintergrund ist jetzt schon die Botschaft an alle Betriebe:

Bei der Anbauplanung für 2025 ist keine Pflichtbrache mit vier Prozent mehr mitzudenken!


Antrags- und Anbaujahr 2024 => Für die Erfüllung von GLÖZ 8 sind auf den vier Prozent der Ackerfläche auch der Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen ausnahmsweise zulässig.
 

Antrags- und Anbaujahr 2024 => Für die Erfüllung von GLÖZ 8 sind auf den vier Prozent der Ackerfläche auch der Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen ausnahmsweise zulässig.