Anbauplanung 2025: Pflichtbrache mit vier Prozent entfällt!
Politik setzt Forderung des Bauernverbandes um: nachhaltige Bewirtschaftung statt Zwangsstilllegung
Die Politik setzt nun die vom Bauernverband lange geforderte Zurücknahme von Vorgaben zur Zwangsstilllegung auch bei den Änderungen der aktuellen Regelungen zur Umsetzung der EU-Agrarpolitik (GAP) um.
Die GAP-Regelung zu GLÖZ 8 „Nicht-Produktive Flächen“ wird mit Wirkung ab dem Anbau- und Antragsjahr 2025 deutlich korrigiert:
- Die Pflichtbrache mit mindestens vier Prozent der Ackerfläche für Betriebe ab zehn Hektar Ackerfläche wird gestrichen.
- Die Umsetzung von GLÖZ 8 sieht künftig allein den Erhalt von bestehenden Landschaftselementen (z.B. Hecken, Feldgehölze) vor, der zu erfüllen ist.
Nach der dafür erforderlichen Weichenstellung auf EU-Ebene in den letzten Wochen ist in Deutschland durch den Einsatz des Bauernverbandes bereits die politische Entscheidung über die Runde der Agrarminister/-innen von Bund und Länder getroffen worden. Die Finalisierung im nationalen Umsetzungsrecht zur GAP ist ebenso auf dem Weg.
Vor dem Hintergrund ist jetzt schon die Botschaft an alle Betriebe:
Bei der Anbauplanung für 2025 ist keine Pflichtbrache mit vier Prozent mehr mitzudenken!
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Antrags- und Anbaujahr 2024 => Für die Erfüllung von GLÖZ 8 sind auf den vier Prozent der Ackerfläche auch der Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen ausnahmsweise zulässig.