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Anbauplanung 2025 und GLÖZ 8: Pflichtbrache mit 4 Prozent ist gestrichen!
Einsatz des Bauernverbandes hatte Erfolg
07.09.2024 | Für das Anbauplanung 2025 ist bei der GLÖZ 8 die Pflichtbrache mit 4 Prozent gestrichen worden. Dies hat das EU-Parlament wie auch die Runde der Agrarministerinnen und Agrarminister entschieden.
Für das Anbaujahr 2025 können Betriebe seit der diesjährigen Ernte dies verbindlich berücksichtigen - was auch zur Mehrfachantragstellung 2025 greift:
- Die Pflichtbrache mit mindestens vier Prozent der Ackerfläche für Betriebe ab zehn Hektar Ackerfläche wird ab 2025 gestrichen.
- Die Umsetzung von GLÖZ 8 sieht ab 2025 allein den zwingenden Erhalt von bestehenden Landschaftselementen (z.B. Hecken, Feldgehölze) vor.
Nach der dafür erforderlichen Weichenstellung auf EU-Ebene vor rund einem Vierteljahr, ist in Deutschland durch den Einsatz des Bauernverbandes die politische Entscheidung über die Runde der Agrarminister/-innen von Bund und Länder bereits im Juli getroffen worden. Die Finalisierung im nationalen Umsetzungsrecht zur GAP ist ebenso auf dem Weg.
Vor dem Hintergrund ist jetzt die Botschaft an alle Betriebe: Bei der Anbauplanung für 2025 ist keine Pflichtbrache mit vier Prozent mehr mitzudenken!