Anhörung zur Zukunft des Trinkwasserschutzes in Bayern
BBV-Umweltpräsident Stefan Köhler als Sachverständiger im Bayerischen Landtag
Köhler machte klar, dass das Wasser das Lebenmittel Nummer 1 und die wichtigste Ressource sei, deren Schutz von übergeordnetem Rang sei. „Unser Wasser ist nicht nur als Trinkwasser Grundlage für unser Leben und Wirtschaften, sondern auch für einen weiteren Teil der Daseinsvorsorge, nämlich für die Erzeugung von heimischen Lebensmitteln sowie nachwachsenden Rohstoffen und Energie aus der Region.“
Gerade bei Obst und Gemüse sei der Selbstversorgungsgrad mit acht Prozent bzw. 38 Prozent viel zu gering. Gleichzeitig stammt ein Großteil der entsprechenden Importe stammt aus Süd- und Südosteuropa mit Wasserknappheit und teils erschreckenden sozialen Bedingungen“, sagte Köhler. „Entscheidend ist, dass gleichzeitig das Risiko für Wassermangel in Deutschland laut einer UN-Prognose für 2040 vergleichsweise gering ist. Importe können und dürfen angesichts dieser Situation nicht die Lösung sein. Wir Landwirtinnen und Landwirte wollen und wir müssen die Bevölkerung mit regionalen, nachhaltig erzeugten Lebensmitteln versorgen.“
Wasserschutzgebiete müssten auf das absolut notwendige Ausmaß begrenzt werden – sowohl in Bezug auf den Umgriff als auch in Bezug auf die verpflichtenden Vorgaben und Verbote. Das Mittel der Wahl sei der kooperative Gewässerschutz: Es gibt zahlreiche erfolgreiche Beispiele für funktionierende Kooperationen, wie beispielsweise das Wasserschutzgebiet Augsburg-Königsbrunn, das Werntalprojekt (Karlstadt), die Kaistener-Gruppe (Wasserlosen) oder die LKW-Kitzingen.
Dass dieser Bayerische Weg im Trinkwasser funktioniert, zeigt die überwiegend hervorragende Grundwasserqualität hierzulande: Bayern hat im Bundesvergleich mit das beste Grundwasser (EUA-Messnetz, LiKi, 2022): 94,8 Prozent der Messstellen weisen einen Wert von unter 50 mg Nitrat/l aus, 71 Prozent der Messstellen sogar einen Wer von unter 25 mg Nitrat/l.
Ob ein Wasserentnahmeentgelt bzw. „Wassercent“ tatsächlich Lenkungswirkung entfalten würde, ist Experten zufolge zweifelhaft. „Die landwirtschaftlichen Betriebe stehen unter enormem Kostendruck und sind auf eine ausreichende Wasserversorgung angewiesen, um hochwertige heimische Lebensmittel – im tierischen wie pflanzlichen Bereich – zu erzeugen“, sagte Köhler. „Da die landwirtschaftliche Primärproduktion nur für etwa 1,7 Prozent der Wasserentnahmen im Freistaat verantwortlich ist, halten wir die von Ministerpräsident Söder zugesicherte Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft für vertretbar und begrüßen diese ausdrücklich“, sagte Köhler.