Antragstellung KULAP und VNP ab 15. Januar 2024
Nächste Woche geht’s los
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Antragstellung für neue 5-Jahresverpflichtungen bei KULAP und VNP läuft von 15. Januar bis 22. Februar im bereits bekannten Onlineverfahren über iBALIS. Dieser Zeitraum gilt auch für die Beantragung der Ökolandbauförderung sowie für Maßnahmen aus dem heuer erweiterten Bayerischen Moorbauernprogramm.
- Das Merkblatt mit den detaillierten Maßnahmen wird am 12. Januar auf der Homepage des StMELFT veröffentlicht werden, insgesamt sollen bei KULAP und VNP grundsätzlich jedoch die gleichen Maßnahmen wie zur Antragstellung 2023 zur Verfügung stehen.
- Es wird empfohlen, sich frühzeitig über geeignete Maßnahmen für den eigenen Betrieb zu informieren.
Die erfolgreichen bayerischen Förderprogramme KULAP und VNP werden auch 2024 in bewährter Weise fortgeführt. Am 15. Januar 2024 beginnt die Grundantragstellung für neue KULAP und VNP-Maßnahmen mit fünfjährigem Verpflichtungszeitraum. Interessierte Betriebe haben dann wieder gut fünf Wochen bis 22. Februar 2024 Zeit, freiwillige umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen zu beantragen und hierfür Ausgleichszahlungen zu erhalten. Dieser Zeitraum gilt ebenfalls für Anträge auf gesamtbetriebliche Förderung des ökologischen Landbaus sowie für das in diesem Jahr erweiterte Maßnahmenangebot im Bayerischen Moorbauernprogramm. Hier werden beispielsweise ab 2024 auch eine nasse Nutzung von Grünlandflächen bzw. der Anbau von Paludikulturen honoriert. Bei den flächenbezogenen KULAP-Maßnahmen sollen die gleichen Maßnahmen wie bei der Antragstellung 2023 zur Verfügung stehen.
Die Antragstellung wird wieder ausschließlich online über iBALIS möglich sein, die neuen Unterlagen mit Merkblatt und Kombitabellen sollen am 12. Januar 2024 auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Forsten, Landwirtschaft und Tourismus veröffentlicht werden: www.stmelf.bayern.de/foerderung/index.html
Bitte informieren Sie sich frühzeitig, ob und welche Maßnahmen für Ihren Betrieb in Betracht kommen. Nehmen Sie hierfür gerne auch die freiwilligen, einjährigen Maßnahmen der Ökoregelungen in den Blick, die zum Teil mit KULAP- Maßnahmen kombinierbar sind. Die Geschäftsstellen bieten in gewohnter Weise ihre Unterstützung als Dienstleitung bei der Antragstellung an.