KULAP
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Antragstellung KULAP und VNP bis 22. Februar 2024

Jetzt informieren und betriebliche Möglichkeiten klären

25.01.2024 | Die Neubeantragung von mehrjährigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen läuft nun bereits rund zwei Wochen und endet am 22. Februar 2024. Es können wieder Grundanträge für Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) inklusive Ökolandbauförderung und Moorbauernprogramm sowie Anträge für Maßnahmen des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) gestellt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Online-Antragstellung für neue 5-Jahresverpflichtungen bei KULAP und VNP läuft bis 22. Februar über iBALIS. Dieser Zeitraum gilt auch für die Beantragung der Ökolandbauförderung sowie für Maßnahmen aus dem heuer erweiterten Bayerischen Moorbauernprogramm.
  • Seit dem 12. Januar steht auf der Homepage des StMELF das Merkblatt 2024 mit den detaillierten Maßnahmen zur Verfügung.
  • Es wird empfohlen, sich frühzeitig über geeignete Maßnahmen für den eigenen Betrieb zu informieren.

Im Jahr 2023 haben rund 50.000 bayerische Betriebe über die KULAP-Maßnahmen rund 330 Mio. Euro an Entgelt für den Erhalt der Kulturlandschaft und für besondere Umweltleistungen erhalten, darunter rund 115 Mio. Euro zur Unterstützung der ökologisch wirtschaftenden Betriebe. Zum Beispiel stieß die seit 2023 neue Maßnahme „Humuserhalt“ auf reges Interesse und nimmt rund 10 Prozent des KULAP-Finanzvolumens ein.

Beim Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) haben in 2023 mehr als 28.000 Landwirte für 160.000 Hektar an Vertragsflächen rund 90 Mio. Euro als Entgelt für besondere Naturschutzleistungen erhalten.

An KULAP und/oder VNP interessierte Betriebe haben noch bis 22. Februar 2024 Zeit, freiwillige umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen zu beantragen und hierfür Ausgleichszahlungen zu erhalten. Dieser Zeitraum gilt ebenfalls für Anträge auf gesamtbetriebliche Förderung des ökologischen Landbaus sowie für das in diesem Jahr erweiterte Maßnahmenangebot im Bayerischen Moorbauernprogramm.

Die neuen Unterlagen mit Merkblatt und Kombitabellen sind seit 12. Januar auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Forsten, Landwirtschaft und Tourismus veröffentlicht: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/index.html

Bitte informieren Sie sich frühzeitig, ob und welche Maßnahmen für Ihren Betrieb in Betracht kommen. Nehmen Sie hierfür gerne auch die freiwilligen, einjährigen Maßnahmen der Ökoregelungen in den Blick, die zum Teil mit KULAP- und Maßnahmen kombinierbar sind.

Die Geschäftsstellen bieten in gewohnter Weise ihre Unterstützung als Dienstleitung bei der Antragstellung an.