Aufwuchs auf ökologischen Vorrangflächen als Futter freigegeben
Forderung des Bauernverbandes aufgegriffen
Für 2022 wird als Ausnahmeregelung den Aufwuchs auf ökologischen Vorrangflächen der Kategorien „Brache“ und „Zwischenfrüchte“ als Futter freigeben. Damit kann ein Beitrag zur Futterversorgung geleistet und die Wirkungen der steigenden Futtermittelpreise für die Landwirtinnen und Landwirten abgemildert werden. Damit greift Özdemir eine Forderung des Bauernverbandes auf.
Der Aufwuchs von solchen Flächen darf normalerweise nicht genutzt werden, sondern wird untergepflügt. Der Flächenumfang lag deutschlandweit 2021 bei 1,06 Millionen Hektar Zwischenfrüchte-Flächen und 0,17 Millionen Hektar Brache. Damit wird ein Beitrag zur Futterversorgung geleistet und die Wirkungen der steigenden Futtermittelpreise für die Landwirtinnen und Landwirten abgemildert werden.
Weitere Details auf der Website des Bundesministeriums für Erährung und Landwirtschaft.