Ausnahme der Pflichtstilllegung 2023: Jetzt gilt´s!
Heidl appelliert an Bundesländer: Bundesrat muss Rechtsgrundlage abschließen!
Dem Vorschlag von Bundesminister Cem Özdemir für eine befristete Aussetzung der so genannten GLÖZ-Standards „4 % der Ackerfläche über Brache und Landschaftselemente“ (GLÖZ 8) und „Fruchtwechsel: grundsätzlich von Jahr zu Jahr eine andere Kultur auf der Fläche“ (GLÖZ 7) hatten die Länderagrarministerinnen und -minister bereits Mitte August per Umlaufverfahren zugestimmt. „Jetzt gilt´s! Ich bitte alle Bundesländer, am Freitag im Bundesrat die Rechtsgrundlage für die Ausnahmeregelung formal zu beschließen. Die gesetzliche Verbindlichkeit dieser Sonderregelung ist für die Anbauentscheidungen der Landwirte in Bayern wichtig“, erklärt Heidl. Damit könne nächstes Jahr in Deutschland auf eigentlichen Stilllegungsflächen zum Beispiel Weizen angebaut werden – das wäre ein zusätzlicher Beitrag zur Versorgungssicherheit bei Getreide.
Insbesondere seit die massiven Auswirkungen des russischen Kriegs in der Ukraine auf die globalen Getreidemärkte im Frühjahr deutlich wurden, setzt sich der Bayerische Bauernverband intensiv für eine Flexibilisierungs- und Ausnahmeregelung der ab kommendem Jahr in der EU-Agrarpolitik eigentlich vorgesehenen Zwangsstilllegung von vier Prozent der Ackerflächen ein.