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Auszahlungsantrag für BayProTier bis 31.8.2024 stellen!
Dies ist letztmals erforderlich für das abgelaufene Förderjahr
29.08.2024 | Für das Bayerische Tierwohlprogramm BayProTier muss letztmals zum 31.8.2024 für das abgelaufene Förderjahr ein separater Auszahlungsantrag gestellt werden. Erst ab dem laufenden Förderjahr entfällt diese Aufgabe.
Im Rahmen der Entbürokratisierung ist seit dem Förderjahr 2024/25 nur noch ein Antrag zu stellen, in welchem die Auszahlung gleich mit beantragt wird. Bis ins Förderjahr 2023/24 musste allerdings ein separater Auszahlungsantrag nach Abschluss des Förderjahres gestellt werden. Für alle Teilnehmer 2023/24 gilt daher die Abgabedeadline 31. August 2024!
Die Beantragung erfolgt über den betriebseigenen Zugang zu iBalis.
Link zu BayProTier beim StMELF: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/bayerisches-programm-tierwohl-bayprotier/index.html