Bayerische Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl oder Hackschnitzel
Nun beantragbar: Förderbedingung sind verdoppelte Einkaufspreise in 2022
"Laut Gesetz sind die Nutzer von Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks grundsätzlich für Hilfen berechtigt. Das Lieferdatum für die Energieträger muss zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 liegen. In Bayern gibt es eine Ausnahme: Wurde der Energieträger im oben genannten Zeitraum bestellt und bis zum 31. März 2023 geliefert, zählt das auch."
Wie viel Geld gibt es?
Dafür wurde ein System von Referenzpreisen für das Jahr 2021 eingeführt (siehe Tabelle). Die Entlastungen greifen jeweils dann, wenn der individuelle Einkaufspreis 2022 doppelt so hoch war wie der Referenzpreis 2021. Der individuelle Einkaufspreis 2021 ist irrelevant. Am Beispiel Heizöl: Weil der Referenzpreis bei 71 Cent pro Liter liegt, müssten Kunden mindestens 1,42 Euro bezahlt haben, um entlastet zu werden. Von diesen Mehrkosten übernimmt der Staat 80 Prozent.
Der folgenden Tabelle können die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger für das Jahr 2021 entnommen werden. Sie beziehen sich auf den durchschnittlichen Preis, den private Haushalte im Jahr 2021 für diese Energieträger bezahlen mussten. Die Referenzpreise wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt.
Energieträger Referenzpreis für 2021
Tabelle 1: Referenzpreise der Energieträger in 2021
Heizöl
0,71 Euro/l inkl. USt
Flüssiggas
0,57 Euro/l inkl. USt*
Holzpellets
0,24 Euro/kg inkl. USt
Holzhackschnitzel
0,11 Euro/kg inkl. USt
Holzbriketts
0,28 Euro/kg inkl. USt
Scheitholz (inkl. Stammholz)
85 Euro/RM inkl. USt** RM=Raummeter*
Kohle/Koks
0,36 Euro/kg inkl. USt
* Hinweis: Ein Kubikmeter (m³) gasförmiges Flüssiggas entspricht 3,95 Litern flüssigem Flüssiggas. Ein Liter gasförmiges Flüssiggas entspricht 0,25 m³ flüssigem Flüssiggas.
** Hinweis: Scheitholz wird mitunter auch in Festmeter bzw. Schüttraummeter angegeben. Ein Raummeter entspricht 0,7 Festmeter bzw. 1,4 Schüttraummete
Wie kann man die Entlastung berechnen?
Aus den oben genannten Bedingungen ergibt sich folgende Rechnung: 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge).
Gibt es Grenzen bei der Entlastung?
Nach unten gibt es eine Bagatellgrenze: Erst Beträge ab 100 Euro (siehe obige Formel) werden erstattet. Auch die Höhe ist gedeckelt, pro Haushalt gibt es maximal 2000 Euro an Zuschüssen.
Wo kann man die Hilfen beantragen?
Das für die Abwicklung der Hilfen zuständige Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat auf seiner Website einen Link für die Antragsstellung eingerichtet. Dieser findet sich unter: www.stmas.bayern.de/energiekrise
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um die Identität nachzuweisen, greift das Portal auf die Elster-Online-Zertifikatsdatei zu. Die stammt aus dem gleichnamigen Portal für elektronische Steuererklärungen des Finanzamts. Wer diese nicht hat, muss sich registrieren. Einmal identifiziert, müssen Antragssteller sowohl die Rechnung über den Energieträger einreichen als auch einen Nachweis, dass die Rechnung bezahlt wurde. Das können ein Kontoauszug oder eine Quittung sein. Handschriftliche Dokumente werden explizit nicht akzeptiert. Außerdem wird ein Feuerstättenbescheid verlangt – den stellt der Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau aus.
Was, wenn man keinen Internetzugang hat?
„Grundsätzlich können die Anträge ausschließlich über die Online-Antragsplattform gestellt werden“, so das Sozialministerium. Mit einer Vollmacht könnten auch Dritte den Antrag für Menschen ohne Internetzugang stellen. Für Bürger, die solche Kontakte nicht haben, „wird es individuelle Lösungen geben“, so das Sozialministerium. „Die Betroffenen können sich diesbezüglich an die Hotline wenden.“ Diese wird von der Kanzlei KPMG im Auftrag des Sozialministeriums betrieben und ist von Montag bis Freitag zwischen acht und 18 Uhr erreichbar, ausgenommen bayerische Feiertage. Die Nummer lautet: 089/599 7 606 11 22.
Wie viel Geld können Bürger erwarten?
Selbst wer Anspruch auf Zahlungen hat, könnte von deren Höhe etwas enttäuscht sein. Wer zum Beispiel im März 2022 für rund 1,60 Euro – im Monatsschnitt der Höchstpreis des Jahres 2022 – 3000 Liter Öl bestellt hat, der hat zwar 4800 Euro bezahlt und damit fast 3000 Euro mehr, als wenn er im März 2021 bestellt hätte. Dennoch bekommt er nur 432 Euro Hilfe. Wer 1,50 Euro bezahlt hat, bekommt 192 Euro zurückerstattet. Das liegt daran, dass zur Ermittlung der Hilfen ein einheitlicher Referenzpreis angelegt wird. Für Pelletkunden sieht es aber besser aus: Einige dieser Energieträgerbezieher können mit bis zu vierstelligen Beträgen rechnen.
Mehr Infos und Antragstellung für die oben genannten Betriebe erhalten Sie online: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energie-haertefallhilfe/
Mehr Infos für Privathaushalte/-personen: https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/