Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) in 2021
Ähnliche Maßnahmen und Abläufe wie zum Antragsjahr 2020 erwartet
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
Die folgende Tabelle listet die Maßnahmen des KULAP ab 2020 auf. Dabei gibt es zwei Gruppen von Maßnahmen: die Neuantragstellung mit fünfjährigem Verpflichtungszeitraum und die Anschlussverpflichtung mit einer kürzeren Laufzeit von bis zu drei Jahren (nur im Falle auslaufender Verpflichtungen). Diese Liste sollte auch für 2021 ihre Gültigkeit behalten.
Neu und Überarbeitet beziehen sich dabei auf das Jahr 2020, da 2020 kleinere Änderungen an Maßnahmen innerhalb des KULAP vorgenommen wurden.
Neuantragstellung (5 Jahre Verpflichtung):
- B10/11-Öko-Landbau
- B19-Ext. Grünlandnutzung (1,0 GV) Neu
- B32-34-Gewässer-/Erosionsschutzstreifen
- B40-Artenreiches Grünland
- B41-Ext. Grünlandnutzung (Schnittzeitpunkt) Überarbeitet
- B42-Anlage von Altgrasstreifen Neu
- B43-Vielfältige Fruchtfolge mit sichtbar blühenden Kulturen Neu
- B47-Einjährige Blühflächen Überarbeitet
- B48-Fünfjährige Blühflächen Überarbeitet
- B57-Streuobst
- B59-Struktur- und Landschaftselemente („Grüne Oasen“) Überarbeitet
Befristete Verlängerung (nur für bestehende, auslaufende Verpflichtungen):
- B20/22-Ext. Grünlandnutzung (1,4 GV)
- B21/23-Ext. Grünlandnutzung (1,76 GV)
- B25/26-Bodennahe Gülleausbringung
- B30-Ext. Grünlandnutzung entlang von Gewässern
- B35-Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten
- B36-Winterbegrünung mit Wildsaaten
- B37-Mulchsaatverfahren
- B38-Streifen-/Direktsaatverfahren
- B39-Verzicht auf Intensivkulturen
- B44-Vielfältige Fruchtfolge
- B45-Vielfältige Fruchtfolge (großkörnige Leguminosen)
- B46-Vielfältige Fruchtfolge (alte Kulturarten)
- B50-Heumilch-Ext. Futtergewinnung
- B51-Mahd von Steilhangwiesen
- B52-Behirtung von Almen und Alpen
- B55-Weinbau in Steil-/Terrassenlagen
- B58-Extensive Teichwirtschaft
Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)
Beim VNP sollen bei auslaufenden Verpflichtungen soweit möglich die Neuantragstellung für fünf Jahre erfolgen. Falls dies seitens des Landwirts oder der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) nicht gewünscht ist, sind Anschlussverpflichtungen mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren möglich. Neuantragstellungen, die noch nicht im VNP waren, sind im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel voraussichtlich wie bisher möglich.
Die oben genannten Informationen sind unter dem Vorbehalt der EU-beihilferechtlichen Zustimmung sowie der Genehmigung des bayerischen Landeshaushalts zu sehen. Der Antragszeitraum für die KULAP (und VNP)-Grundantragsstellung wird voraussichtlich im Zeitraum Januar/Februar 2021 liegen.
Für 2021 ist voraussichtlich wieder mit den gleichen Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) sowie im Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) zu rechnen, wie sie bereits im Antragsjahr 2020 möglich waren. Aber Achtung! Nicht jede Maßnahme kann neu beantragt werden.