Benachteiligte Gebiete und Berggebiete brauchen weiterhin starke Förderung
Haltung der EU-Kommission zur Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete inakzeptabel
Zudem würden sehr viele neu hinzukommende Gemeindebereiche über einen zweiten Prüfungsschritt, dem „fine tuning“, wieder herausfallen, wenn sie die natürliche Benachteiligung zum Beispiel durch den Anbau von Hackfrüchten oder eine übliche Tierhaltung überwunden hätten. Eine sachgerechte Abgrenzung benachteiligter Gebiete muss vorzugsweise auf Gemarkungsebene erfolgen und auf der Kumulation von mehreren Kriterien basieren, wie es Indexsysteme berücksichtigen. Deshalb sind vorhandene bewährte Indexsysteme auf der Basis biophysikalischer Kriterien heranzuziehen. Die von der Kommission vorgeschlagene degressive Ausgestaltung der Ausgleichszulage wird ebenfalls strikt abgelehnt. Generell muss den Regionen und EU-Staaten zudem Spielraum eingeräumt werden, wie sie die Förderung benachteiligter Gebiete und Berggebiete konkret ausgestalten. Als Unterstützung für Bewirtschaftungserschwernisse durch naturräumliche Nachteile muss die Ausgleichszulage vollständig in Ergänzung zu regional einheitlichen Direktzahlungen, die Ausgleich für die Mehrkosten durch die hohen EU-Standards sind, gewährt werden.
Für den Bayerischen Bauernverband ist es nicht akzeptabel, dass die EU-Kommission sich bislang nicht für bewährte Umsetzungssysteme bei der Ausgleichszulage öffnet, obwohl sie schon mehrmals die deutsche Umsetzung der Gebietsabgrenzung und der Fördergestaltung ausdrücklich gelobt hat.
Die Ausgleichszulage ist für rund 60.000 Bauernfamilien im benachteiligten Gebiet und im Berggebiet in Bayern eine wertvolle Unterstützung, um die Erschwernisse in der Bewirtschaftung
von naturräumlich benachteiligten Regionen auszugleichen. Deshalb muss die Ausgleichszulage weiterhin stark bleiben, was vor allem in der zweiten Säule der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik
(GAP) über die Gesamtfinanzierung durch EU-Mittel, Bundes- und Landesmittel möglich ist.
Ein Ausbau der Finanzierung und eine Verbesserung der Förderung ist anzustreben. Ergänzend
zum bestehenden Berggebiet im bayerischen Alpen- und Voralpenraum sind ab 2014 auch alle
weiteren Berggebiete, die die Anforderungen hierfür erfüllen, zu dieser Gebietskulisse hinzuzunehmen, zum Beispiel Bereiche im Bayerischen Wald, Fichtelgebirge oder der Rhön.
In Bergregionen und natursensiblen Regionen Bayerns ist die Tierhaltung eine wichtige Grundlage, die dort für die dortige Landbewirtschaftung und Offenhaltung der Landschaft zu sichern ist. Ergänzend soll deshalb ab 2014 über die erste Säule der GAP eine Raufutterfresserprämie im Rahmen der für Bayern verfügbaren Direktzahlungen eingeführt werden, die Tier haltende Betriebe in Bergregionen und natursensiblen Regionen und auch extensive Weidehaltungen wie zum Beispiel über Mutterkuhhaltung, Färsenhaltung und Schafhaltung unterstützt.