Betriebe brauchen klare und praxistaugliche Regelungen
GAP ab 2023: Resümee zur Sonder-Agrarministerkonferenz
Weil die Bauern jetzt Klarheit für ihre Anbauplanung in 2023 brauchen, hatte Bauernpräsident Heidl anlässlich der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) erneut gefordert, die von der EU-Kommission geschaffene Möglichkeit zum Aussetzen von Pflichtbrache und Fruchtwechsel als Ausnahme für 2023 zu nutzen.
Zu der für Deutschland von 2023 bis 2027 geplanten Umsetzung der EU-Agrarpolitik (GAP), dem GAP-Strategieplan, haben sich die AMK-Mitglieder auf Linien für die finalen Beratungen mit der EU-Kommission verständigt. Hier geht es um Details und Auslegungspunkte bei den Regeln der Konditionalität und beim Ecoscheme (Ökoregelungen). So will Deutschland bei der ab dem kommenden Jahr geltenden Bodenbedeckung (GLÖZ 6) vorsehen, dass auf bis zu einem Fünftel der Ackerflächen eines Betriebs zum Beispiel eine Winterfurche möglich ist. Beim Fruchtwechsel (GLÖZ 7) soll auf bis zu knapp zwei Drittel der betrieblichen Ackerflächen spätestens im dritten Anbaujahr eine andere Frucht aufstehen, womit der regional nachhaltige Anbau von Kulturen in Selbstfolge hier dann möglich wäre. Bei den nicht-produktiven Flächen (GLÖZ 8) soll bei Bracheflächen auch die aktive Begrünung ermöglicht werden.
In den Verhandlungen zwischen Bund und EU-Kommission sollen noch einzelne GAP-Umsetzungspunkte nachjustiert werden. Entscheidend bleibt für den Bauernverband, dass Anfang September beim deutschen GAP-Strategieplan 2023 bis 2027 für die Landwirte klare und praxistaugliche Regelungen geschaffen werden.