Bodenüberwachungsgesetz wird im April abgestimmt
Inhalt für Land- und Forstwirtschaft von großer Bedeutung
- Das Bodenüberwachungsgesetz (Soil Monitoring Law) hat große Auswirkungen auf Landbewirtschaftung.
- Der Agrarausschuss will den Kommissionsvorschlag abschwächen und keine Doppelregulierung.
- Das Europäische Parlament wird seine Position am 11. April finden, aber vor der Europawahl nicht in den Trilog starten.
Bisher hat der teilweise zuständige Agrarausschuss und der federführende Umweltausschuss seine Position bestimmt. Insbesondere die Position des Agrarausschusses ist zu begrüßen, da dieser die geforderten Bewirtschaftungsauflagen, die bei einem „ungesunden“ Boden notwendig wären, ablehnt. Dies würde zu einer Doppelregulierung führen, da Landwirte schon jetzt Auflagen im Rahmen gemeinsamen Agrarpolitik erfüllen. Mehr Infos unter https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/politik-foerderung/neuer-kommissionsvorschlag-fuer-eu-bodenrichtlinie-29710
Das sagt der BBV:
Der Agrarausschuss hat wichtige Änderungen eingebracht, die nun im Plenum wieder vorgelegt werden müssen, um den Kommissionsvorschlag zu entschärfen. Ansonsten würde ein massives Plus an Auflagen kommen, die im Extremfall ganze Formen der landwirtschaftlichen Produktion einschränken.