Alternative zu Pflichtbrache GLÖZ 8: Erfolg des Bauernverbandes
EU-Kommission ermöglicht 4 Prozent Leguminosen und/oder 4 Prozent Zwischenfrüchte (ohne PSM)
Die EU-Kommission hat eine Entscheidung in der alternativen Erfüllung der 4% Pflichtbrache (GLÖZ) getroffen und damit die seit Monaten bestehende Forderung des Bauernverbandes aufgegriffen, eine Ausnahme vorzusehen. Die EU-Kommission bietet den Mitgliedstaaten als zusätzliche Umsetzungsmöglichkeit von GLÖZ 8 im Antragsjahr 2024 an, auf 4 Prozent der Ackerfläche Leguminosen (ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) und/oder Zwischenfrüchte (ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) anzubauen. Vor rund zwei Wochen waren hier von der EU-Kommission noch 7 Prozent der Ackerfläche als Option im Raum gestanden und bei Zwischenfrüchten der Faktor 0,3. Die Mitgliedsstaaten können nun von dieser Ausnahme Gebrauch machen und müssen dies innerhalb von 15 Tagen der Kommission mitteilen.
Der Bauernverband drängt nun die Bundesregierung, hier schnellstens diese Möglichkeit für die deutschen Landwirtschaftsbetriebe 1:1 auf den Weg zu bringen. Politisch ist für die Landwirte in Deutschland bis Ende Februar Klarheit zu schaffen.
Darüber hinaus hält der Bauernverband an der dringenden Forderung gegenüber der EU-Kommission fest, diese Alternative dauerhaft für die laufende GAP-Förderperiode über 2024 einzurichten. Ferner muss die EU-Kommission im Rahmen des Green Deal alle Ansatzpunkte für Zwangsstilllegungen streichen.
Für ein nachhaltiges Europa braucht es multifunktionale Flächennutzungen und Zukunftsperspektiven in der Landbewirtschaftung.
Bauernverband drängt auf Entscheidung und Umsetzung – für 2024 und darüber hinaus
Der Bauernverband hatte das vorausgegangene Hick Hack bei den Beratungen auf Brüsseler Ebene kritisiert und darauf gedrängt, dass die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission schnell entscheiden. Eine alternative Umsetzung von GLÖZ 8 über Zwischenfrüchte und Leguminosen ist für 2024 und darüber hinaus nötig, da ein Stilllegungszwang nicht zeitgemäß ist und entfallen muss.
Der Vorschlag der Kommission ging am 2. Februar an die Mitgliedstaaten, die Kommission folgt damit auch jüngsten Bitten mehrerer Mitgliedstaaten. Der Bauernverband hatte sich bei GLÖZ 8 "Pflichtbrache" die letzten Monate intensiv für eine Fortsetzung der Ausnahmeregelung von 2023 für das Anbaujahr 2024 eingesetzt. Der Bauernverband verlangt, dass es generell keine Verpflichtungen zur Stilllegung von Landwirtschaftsflächen mehr geben darf, da es gemäß den Zielen des Green Deal um nachhaltige und multifunktionale Flächennutzung gehen muss.
Nach der Entscheidung soll die EU-Durchführungsverordnung einen Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1.1.2024 gelten. Die Mitgliedstaaten - sprich auch Deutschland - müssen nach Veröffentlichung innerhalb von 15 Tagen der EU-Kommission melden, dass sie von zusätzlichen Umsetzungsmöglichkeit als außerordentliche Ausnahme für das Jahr 2024 Gebrauch machen wollen. Und dann braucht es noch die rechtliche Umsetzung in Deutschland über Bundestag und Bundesrat, was möglich sein müsste.
Der GLÖZ-Standard 8 schreibt unter anderem vor, dass ein Mindestanteil der Ackerfläche auf nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente entfallen muss. Betriebe ab zehn Hektar Ackerland haben diese Verpflichtung im Rahmen der EU-Agrarpolitik (GAP) zu beachten.