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Bundeskabinett verlängert Übergangsfrist für Biozid-Einsatz
Gefahrstoff-Sachkunde für landwirtschaftliche Betriebe erst ab 2027 notwendig
03.12.2024 | Im Jahr 2021 wurde durch die Novellierung der Gefahrstoffverordnung beschlossen, dass auch landwirtschaftliche Betriebe nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 28. Juli 2025 für den Einsatz bestimmter Biozide eine gesonderte Sachkunde benötigen. Diese Frist wurde nun durch das Bundeskabinett auf den 27. Juli 2027 verlängert.
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