© Bundesrat
Bundesrat stimmt Kompromissvorschlag zum Wachstumschancengesetz zu
Viele Neuerungen in der Land- und Forstwirtschaft
27.03.2024 | Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt.
Gegenüber dem ursprünglichen Beschluss des Bundestags kam es dadurch zu deutlichen Änderungen.
Für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft sind u. a. folgende Punkte relevant:
- Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter gemäß § 7 Absatz 2 Satz 1 EStG nur für Anschaffungen zwischen dem 01.04. und dem 31.12.2024; maximal das doppelte der linearen AfA, höchstens 20 Prozent.
- Anhebung der Sonderabschreibung gemäß § 7g Absatz 5 EStG auf 40 Prozent.
- Einführung einer degressiven Wohngebäude-AfA gemäß § 7 Absatz 5a EStG für Anschaffungen und Herstellungen zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 in Höhe von 5 Prozent.
- Änderungen bei der Thesaurierungsbegünstigung gemäß § 34a EStG, so dass der begünstigungsfähige Gewinn um die gezahlte Gewerbesteuer und Einkommensteuer erhöht wird.
- Einführung der E-Rechnung ab 2025 mit unveränderten Übergangsregelungen.
- Streichung der Pflicht für Kleinunternehmer zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung.
- Anhebung der Grenze für die Ist-Besteuerung auf 800.000 Euro bei der Umsatzsteuer.
- Anhebung der Buchführungsgrenzen auf 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn, jeweils ab 2024.
- Nicht mehr im Gesetz enthalten ist die Absenkung des Steuersatzes bei der Umsatzsteuerpauschalierung von 9 Prozent auf 8,4 Prozent. Es ist aber nicht auszuschließen, dass es hier in einem späteren Gesetzgebungsverfahren noch zu einer Änderung kommt.