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EU: Agrar- und Fischereiausschuss weist Kommissionsvorschlag zur Naturwiederherstellung zurück

BBV: Kooperation muss Vorrang vor Ordnungsrecht haben

25.05.2023 | In der Abstimmung zum EU-Kommissionsvorschlag zur Naturwiederherstellung (nature restoration law - NRL) haben der Agrarausschuss (AGRI) und Fischereiausschuss (PECH) diese Woche mit einer Mehrheit jeweils für eine Zurückweisung des Kommissionsvorschlages votiert.

Damit lehnen sie den Kommissionsvorschlag, der viele Belastungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen mit sich bringen würde, insgesamt ab. Damit liegt nun der Ball beim federführenden Umweltausschuss (ENVI), der am 15. Juni über den Kommissionsvorschlag abstimmt. Der BBV hat bei der Bewertung des Vorschlages auf die hohen Belastungen für den Berufsstand hingewiesen so u.a. 10 % Landschaftselemente, strikte Vorgaben zu Totholz im Wald und zur Wiedervernässung von Mooren, die Fördermöglichkeiten gefährden. Nun muss auch der Umweltausschuss dieses klare Signal in seiner Position berücksichtigen.

BBV-Umweltpräsident Stefan Köhler „Wir stehen zu unserer Verantwortung für die Natur, da wir mit und in ihr arbeiten. Wir sollten dabei aber immer in Kooperationen arbeiteten anstatt mit Ordnungsrecht. Nur so werden wir gemeinsam Verbesserungen erreichen.“