EU-Agrarpolitik: Erleichterungen für Bauern beschlossen
Felßner: Bundersegierung muss die Beschlüsse 1:1 umsetzen
Am 24. April 2024 hat das EU-Parlament über die von der EU-Kommission angestoßenen Erleichterungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) entschieden: Von 588 Abgeordneten stimmten 425 dafür und 130 dagegen, bei 33 Enthaltungen.
Der Bayerische Bauernverband (BBV) dankt den Europaabgeordneten ausdrücklich, mehr Praxistauglichkeit und erste Schritte zum Bürokratieabbau für die europäische Landwirtschaft auf den Weg gebracht zu haben. Besonders hervorzuheben ist dabei die Streichung der Pflichtbrache von vier Prozent der Ackerfläche, die der Bayerische und der Deutsche Bauernverband fortlaufend gefordert hatten.
BBV-Präsident Günther Felßner: „Die Erleichterungen sind ein wichtiger, erster Schritt, dem insbesondere mit Blick auf die nächste Legislatur des Europäischen Parlaments weitere folgen müssen.“ Damit wurden lange Zeit vom Bauernverband an die Politik gerichtete Forderungen berücksichtigt. Das Verfahren ist auf europäischer Ebene jetzt abgeschlossen und als nächster Schritt beginnt die nationale Umsetzung.
„Die Bundesregierung muss nun die Brüsseler Beschlüsse in der nationalen Umsetzung eins zu eins fixieren“, bekräftigt Felßner. Unabhängig davon bleiben noch viele Baustellen zum Bürokratieabbau wie z.B. die Soziale Konditionalität im Rahmen der GAP oder die entwaldungsfreien Lieferketten, beides Punkte, die bereits jetzt erfüllt sind und keine zusätzliche Regulierung bedürfen.
Die wichtigsten Änderungen:
- Parlament stimmt für Streichung der Pflichtbrache in der GAP-Förderperiode bis 2027.
- Mehr Spielraum für Mitgliedsstaaten für einige GLÖZ-Standards.
- Weniger Kontrollen für Betriebe unter 10 ha.
Nach Angaben des bayerischen Agrarministeriums profitieren von der Kontrollerleichterung von kleinen Betrieben über 35.000 bayerische Bauern.
Die Erleichterungen in der GAP sind ein wichtiger Schritt und greifen insbesondere bei der Pflichtbrache fortlaufend vom Bauernverband eingebrachte Forderungen auf. Dies kann aber nur ein Schritt für praxistaugliche Vereinfachungen sein, die der BBV zusammen mit dem DBV auf allen Ebenen mit konkreten Anliegen einfordert.