Junge Pflanzen wachsen auf dem Acker.
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EU-Bodenüberwachungsrichtlinie: Trilog-Verhandlung am 13.12.2024

Bauernverband lehnt den Gesetzesvorschlag als praxisfern und bürokratisch ab

12.12.2024 | Am Donnerstag findet die erste und womöglich entscheidende Verhandlungsrunde zum Entwurf der EU-Bodenschutzrichtlinie der drei EU-Organe Kommission, Rat und Parlament statt. Den ursprünglich weitreichenden Vorstoß der Kommission haben die Positionen von Rat und Parlament zwar teilweise entschärft, der Bauernverband sieht aber trotzdem weder für die Bauern noch für den Boden einen Mehrwert durch die vorgeschlagenen Regelungen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ende 2023 hat die EU-Kommission einen Entwurf für eine Bodenüberwachungsrichtlinie (Soil monitoring law) veröffentlicht, in dem verbindliche Bewirtschaftungspraktiken und Ziele vorgesehen sind.
  • EU-Parlament und EU-Rat haben im ersten Halbjahr 2024 ihre Gegenvorschläge eingebracht. In den sogenannten Trilogverhandlungen wird sich jetzt entscheiden, ob die drei Organe einen Kompromiss finden oder die Initiative der Kommission scheitert. 
  • Der Bauernverband lehnt die EU-Bodenüberwachungsrichtlinie ab, weil sie zu Doppelregelungen ohne Mehrwert führen würde, die vorgeschlagenen Indikatoren vielfach praxisfern sind und die Regelungen zum wichtigen Thema Flächenverbrauch nicht wirksam wären, weil hier die Kompetenz bei den Ländern liegt. 

BBV-Generalsekretär Carl von Butler hat sich am Freitag mit folgender Pressemeldung zu den anstehenden Trilogverhandlungen geäußert: 

„Bäuerinnen und Bauern wirtschaften in der Natur und unter Wettereinflüssen. Hier müssen permanent Abwägungen getroffen werden. Solche Zielkonflikte blendet der aktuelle Gesetzesentwurf völlig aus. Deshalb müssen dringend noch Korrekturen vorgenommen werden“, erklärt Carl von Butler, Generalsekretär des bayerischen Bauernverbandes. 

Die EU-Pläne zum Bodenüberwachungsgesetz würden zum Beispiel die Erfassung von Daten zu allen Flächen europaweit sowie auch an Indikatoren gekoppelte Bewirtschaftungsauflagen vorsehen. „Ich sehe konkret die Gefahr, dass die Brüsseler Politik teilweise den Ackerbau unmöglich machen wird. Zudem würden die Gesetzespläne der EU weitere Doppelregulierungen verursachen und wir wollen doch eigentlich Bürokratie abbauen“, erläutert von Butler. 

Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag zielt auch auf die Thematik Flächenverbrauch ab. „Die Verantwortung und Zuständigkeit für Flächen und Boden liegt aber bei den Mitgliedstaaten und Regionen. Eine Doppelregulierung durch die Brüsseler Politik wäre Unsinn“, folgert von Butler. „Umso mehr appelliere ich an die Verhandler im Trilog, die Fehler des Vorschlages auszuräumen und zum Beispiel der Streichung der vorgegebenen Bewirtschaftungspraktiken im Artikel 10, also der Position des Parlaments, zu folgen. Sollte dies nicht passieren, dann ist es seitens des EU-Parlaments nur konsequent, den Entwurf des Bodenüberwachungsgesetzes an die EU-Kommission zurückzuverweisen.“

 

Der Link zur Pressemitteilung des DBV: https://www.bauernverband.de/topartikel/eu-bodenueberwachungsrichtlinie-weder-zielfuehrend-noch-konsensfaehig