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EU: Gesetz zur Naturwiederherstellung geht in die heiße Phase

Heute ist knapper Ausgang im federführenden Umweltausschuss zu erwarten

15.06.2023 | Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (nature restoration law – NRL) ist ein Kommissionsvorschlag, der weitreichende Einschränkungen für die Land- und Forstwirtschaft zur Folge hätte. Dazu gehören u.a. die Forderungen nach 10 Prozent Landschaftselementen, Bewirtschaftungsauflagen auch um geschützte Gebiete oder Vorgaben an Totholz im Wald.

Am diesen Donnerstag, 15. Juni, wird der federführende Umweltausschuss über das „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“, dem sogenannten „Nature Restoration Law“ (NRL) entscheiden. Dieses ist von besonderer Relevanz für die Land- und Forstwirtschaft, da vielerlei zusätzlicher Zielsetzungen hierfür vorgesehen sind. Dies reicht vom Moorschutz und – wiedervernässung, über 10 Prozent Landschaftselemente mit hoher Biodiversität bis hin zu Vorgaben an Totholz im Wald, um nur die griffigsten Bestandteile zu nennen.

Deutlich weitgehender und auch schwieriger in der Beurteilung der Folgen für die Bewirtschaftung sind Ziele bei der Trendumkehr von Feldvögeln oder Schmetterlingen in der Agrarlandschaft. Der Kommissionsentwurf sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten Wiederherstellungspläne zur konkreten Umsetzung anfertigen, die dann von der EU-Kommission genehmigt werden. Der Kommissionsvorschlag hatte nach der Ablehnung im Agrar- und Fischereiausschuss Zuwachs an Aufmerksamkeit in der politischen Debatte bekommen. Hintergrund ist die Entscheidung der Europäischen Volkspartei (EVP), zu der auf europäischer Ebene CDU und CSU gehören, für diesen Kommissionsvorschlag die Unterstützung zu verwehren und auch nicht mehr mit Änderungsanträgen weiterzuarbeiten, sondern eine Überarbeitung durch die Kommission über die Zurückweisung zu fordern. Entsprechend aufgeladen ist derzeitig die Stimmung, da sich die EVP, rechte Parteien, Teile der Renew-Gruppe sowie Grüne, Sozialdemokraten und Linke nun gegenüberstehen und jede Stimme zählt, da ein sehr knapper Ausgang erwartet wird.

Dies gilt für den Umweltausschuss am 15. Juni und das Plenum am 10. Juli. Egal wie die Abstimmung am 15. Juni ausgeht, am Ende entscheidet das Plenum am 10. Juli und damit alle 705 Europaabgeordneten. Bis zur Plenarabstimmung ist eine harte, vor allem emotionale Debatte zu erwarten. Der Europäische Rat, also die Mitgliedsstaaten, planen für den 20. Juni ihre Positionsfindung, jedoch aktuell ohne nennenswerte Verbesserungen für den land- und forstwirtschaftlichen Sektor.

Für den Bayerischen Bauernverband ist der Kommissionsvorschlag zur Wiederherstellung der Natur von elementarer Bedeutung. Hier werden zentrale Weichenstellungen zur Bewirtschaftung gemacht, die weit über die gemeinsame Agrarpolitik hinausgehen. Dies kann in seiner jetzig vorgesehenen Form zu massiven Einschränkungen in der Bewirtschaftung führen. Diese werden kategorisch abgelehnt und stattdessen Maßnahmen gemeinsam mit der Landwirtschaft in kooperativer Form eingefordert.