EU-Gipfel: Signal des Vertrauens
Erste Bewertung zu den EU-Haushaltsplänen 2021 bis 2027
Der Finanzvorschlag von Haushaltskommissar Günther Oettinger aus 2018 sah bereits minus 3 % vor. In den Jahren davor stand die Diskussion mit der vorherigen EU-Haushaltskommissarin bei bis zu 30 % weniger bei den Direktzahlungen. Bei der zweiten Säule könnte es zu einer leichten Aufstockung der EU-Mittel für Deutschland kommen. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium könnten es bis zu rund plus 5 % aufgrund des ELER-Sonderbudgets für Deutschland sein. Der Finanzvorschlag von Haushaltskommissar Oettinger sah für die zweite Säule minus 15 % bei den EU-Mitteln vor.
Das zu korrigieren, war auch eine Forderung des Bayerischen Bauernverbandes, um einen soliden EU-Finanzbeitrag insbesondere für die Agrarumweltprogramme sowie für die Förderung von benachteiligten Gebieten und Bergregionen in Zukunft zu haben. Nun kann mindestens mit den bisherigen EU-Mitteln zur Kofinanzierung gerechnet werden.
Das ist ein Signal für Verlässlichkeit der EU-Politik zur Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern in Bayern und in allen 27 EU-Staaten. Mit der Entscheidung hat die Europäische Union zudem Handlungsfähigkeit bewiesen – und die Landwirtschaft hat nun eine erste Planungsgrundlage. Das ist auch ein Signal der Wertschätzung der Arbeit und Leistung der Bauernfamilien, die in Europa 450 Millionen Bürger tagtäglich mit hochwertigen und sicheren Lebensmitteln versorgen. Und das auch trotz der Probleme rund um die Corona-Pandemie.
Nun sind aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes die Europaabgeordneten gefordert, die Entscheidung über solide EU-Finanzen in den kommenden Jahren im September zu finalisieren. Ergänzend muss die künftige gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP) ein gemeinsames Regelwerk darstellen und nationale Sonderwege verhindern. Bei der weiteren Beratung der Agrarminister und der EU-Parlamentarier zur GAP ist es entscheidend, dass die bäuerlichen Familienbetriebe nachhaltig unterstützt und im Wettbewerb gestärkt werden. Zusätzliche Ziele im Umwelt- und Naturschutz, wie sie mit dem Green Deal geplant sind, müssen praxistauglich und umsetzbar sein sowie über kooperative und finanzielle Anreize verfolgt werden.