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EU-Kommission genehmigt Ausgleichszahlung
Gewässerrandstreifen: Bauernverbands-Forderung kann endlich umgesetzt werden
22.02.2021 | Seit Mitte 2019 müssen in Bayern an vielen Gewässern fünf Meter breite Gewässerrandstreifen eingerichtet werden. Eine acker- und gartenbauliche Nutzung ist verboten, ein finanzieller Ausgleich fehlte bislang allerdings. Nun hat die EU-Kommission "grünes Licht" für den vom BBV geforderten Ausgleich gegeben.
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