Wald
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EU-Pläne korrigiert: Waldholz bleibt erneuerbar!

Beharrlicher Einsatz vieler Mitstreiter zeigt Erfolg

05.04.2023 | Der Brüsseler Kompromiss zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) ist eine Entscheidung pro Vernunft und Klimaschutz durch stoffliche und energetische Holzverwendung. Die Diskriminierung von Waldholz zur Energiegewinnung konnte abgewendet werden.

Kommission, Rat und Parlament der EU haben sich am 30.03.2023 nach monatelangen, zähen Verhandlungen im sogenannten Trilog auf einen Kompromiss geeinigt. Der beharrliche Einsatz von Waldbesitzerverband, Familienbetriebe „Land und Forst“ und BBV in Brüssel war erfolgreich: Waldholz ist und bleibt erneuerbar und damit weiter fester Bestandteil der Energiewende. Die energetische Nutzung von Waldholz wird auch weiterhin uneingeschränkt möglich sein. Damit ist Holzenergie weiterhin uneingeschränkt auf die Erneuerbare-Energien-Ziele angerechnet werden. Das kommt insbesondere den Gemeinden und Städten zugute, die bereits vorausschauend in klimafreundliche Holzheiz(kraft)werke zur örtlichen Wärmeversorgung und auch Stromproduktion investiert hatten oder investieren wollen.

Allerdings droht bei der finanziellen Förderung von Biomasseanlagen zusätzlicher Bürokratismus, denn die Betreiber müssen zukünftig nachweisen, dass sie nur Holz einsetzen, das für die stoffliche Verwendung nicht geeignet ist.

Die Diskriminierung von Holzenergie und eine von der EU zentral rechtsverbindlich geregelte Kaskadennutzung, die einseitig zu Lasten unserer 500.000 Waldbauernfamilien gegangen wäre, wurden verhindert.

Auch konnten neue bürokratische Dokumentationspflichten zur Nachhaltigkeit abgewendet werden, da der risikobasierte Ansatz der bestehenden RED II – Richtlinie erhalten bleibt.

Der BBV dankt allen, insbesondere den bayerischen Europaabgeordneten und der Bayerischen Staatsregierung, die dazu beigetragen haben. Ein besonderer Dank gilt unseren zahlreichen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, Waldbauern und berufsständischen Vertretern, die in unzähligen Gesprächen und Aktionen die Politik wachgerüttelt haben.

Das Trilog-Ergebnis enthält jedoch auch zahlreiche Details, wie das Aufblähen der Nachhaltigkeitskriterien oder die Verknüpfung zur europäischen Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF), welche die Bundesregierung nun national umsetzen muss. Diese Umsetzungsprozesse wird der BBV kritisch und konstruktiv begleiten. Das hat bereits mit klaren Forderungen zu den Eckpunkten der Nationalen Biomassestrategie begonnen. Den Brüsseler Kompromiss darf die Ampelregierung nicht ignorieren!