FAL-BY-APP: Klärungen zur Kulturart bis spätestens 30. September!
Wichtig um Sanktionen zu vermeiden
Diese Meldung umfasst dann die Aufgabe für den Landwirtschaftsbetrieb, zu einem betroffenen Schlag die tatsächliche Nutzung über entsprechende Fotos mit der FAL-BY-App nachzuweisen. Und dies kann bis spätestens 30. September erledigt werden, womit diese Betriebe Sanktionen vermeiden.
Hintergrund des Ganzen ist das so genannte Flächenmonitoringsystem (FMS), das die EU-Kommission vor Jahren für alle 27 EU-Staaten bei der Umsetzung der EU-Agrarpolitik ab 2023 vorgeschrieben hat. Die EU-Kommission verpflichtet seither die Mitgliedstaaten bzw. Regionen wie Bayern dazu, die digitale Kommunikation und digitale Anwendungen für alle Landwirtschaftsbetriebe anzuwenden, wie dies in Bayern zum Beispiel mit der FAL-BY-App geschieht. Weder der Bauernverband noch die Landwirtschaftsbehörden haben dies so befürwortet und sie haben sich bei den Beratungen hierüber vor vielen Jahren sehr kritisch eingebracht.