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Für starke, bäuerliche Familienbetriebe braucht es substanzielle Nachbesserungen!

Position der Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes

11.09.2018 | Position zu den Verordnungsvorschlägen der EU-Kommission „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“ für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Die EU-Kommission hat am 1. Juni 2018 die umfassenden Verordnungsentwürfe zu ihren Vorschlägen für die künftige EU-Agrarpolitik vorgestellt: „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“. Damit treten die Beratungen über die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 in die nächste Phase.

Zu den Vorschlägen der EU-Kommission fordert der Bayerische Bauernverband von

  • den Agrarministern von Bund und Länder in Deutschland,
  • den Abgeordneten des Bayerischen Landtags,
  • den Abgeordneten des Deutschen Bundestags und
  • den Abgeordneten des Europaparlaments,

die nachfolgenden Anliegen für substanzielle Nachbesserungen bei den Beratungen zu unterstützen:

  1. Hoher Bedeutung der GAP für die bayerische Landwirtschaft Rechnung tragen
  2. Starkes EU-Agrarbudget für eine starke GAP nach 2020
  3. Direktzahlungen mit hoher Einkommenswirksamkeit und für alle Bauern fortführen - Pläne für „Super Cross Compliance“ stoppen
  4. Konzeption der Strategiepläne nachbessern und Agrarförderung vereinfachen
  5. Zweite Säule: Fokus auf landwirtschaftliche Familienbetriebe und nachhaltiges Wirtschaften sowie Stärkung der Tierhaltung und des ländlichen Raums
  6. Stärkung der Erzeuger und Vorgehen gegen unlautere Handelspraktiken.

 

Es gilt, bewährte Ansatzpunkte und Maßnahmen der GAP auszubauen, die die bäuerlichen Familienbetriebe stärken, und Schwachstellen der GAP zu beseitigen. In einer gemeinsamen Sitzung haben mehrere Landesfachausschüsse des Bayerischen Bauernverbandes – Agrarpolitik und ländlicher Raum, pflanzliche Erzeugung und Vermarktung, tierische Erzeugung und Vermarktung, Ökologischer Landbau, Milch, Nebenerwerbslandwirtschaft und Diversifizierung sowie Sonderkulturen – über die Inhalte der Verordnungsentwürfe der EUKommission zur GAP beraten. Die Mitglieder dieser Fachgremien des Bauernverbandes haben dann Positionen des Bauernverbandes als Empfehlungen erarbeitet, die nun Grundlage des Positionspapiers der Präsidentenkonferenz im Bayerischen Bauernverband sind.

 

1. Hoher Bedeutung der GAP für die bayerische Landwirtschaft Rechnung tragen

Viele andere Bundesländer in Deutschland und auch andere Mitgliedstaaten nutzen die Gestaltungsmöglichkeiten für eine breit differenzierte Förderung zumeist wenig, um bäuerliche Familienbetriebe besonders zu stärken. Bayern, Baden-Württemberg und auch Österreich nutzen diese bestehenden Möglichkeiten der GAP. Sie setzen große Teile der ihnen über die GAP verfügbaren Mittel gerade für zusätzliche, freiwillige Beiträge für Umwelt- und Naturschutzleistungen über Agrarumweltmaßnahmen und für die Unterstützung der Ökobauern ein.

 

© BBV Statistik zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU

Die GAP gewährleistet für die bayerischen Bauernfamilien eine grundlegende Einkommensstabilität, gerade vor dem Hintergrund der offenen und damit aber auch volatilen Märkte. Für die Bäuerinnen und Bauern in Bayern sichert die GAP die Hälfte des landwirtschaftlichen Einkommens. Die GAP steht für eine Politik der ökonomischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit, die in Bayern 900.000 Arbeitsplätze über den Agrarsektor sicherstellt und die zweitstärkste Branche flankierend unterstützt. Die GAP fördert eine nachhaltige und flächendeckende Landbewirtschaftung. Damit stärkt sie die Attraktivität und Vitalität ländlicher Räume, die für die Bevölkerung zu einer hohen Lebensqualität beiträgt und eine bedeutende Grundlage für den starken Tourismus in Bayern bildet. Die GAP trägt dem vielfach geforderten Prinzip „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ bereits heute Rechnung.

Die Direktzahlungen der GAP sind ein Teilausgleich für die Kosten,

  • die mit den in Europa hohen Anforderungen bei Tierhaltung, Umweltschutz und Lebensmittelsicherheit verbunden sind,
  • die für den Erhalt der Kulturlandschaft und des Bodens in gutem ökologischen und landwirtschaftlichen Zustand sowie die Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening und
  • die für die grundsätzlichen Gemeinwohlleistungen, die der Markt nicht honoriert, die von den Bürgern jedoch erwartet und von den Gesetzen gefordert werden.

Die GAP ist zugleich Eckpfeiler der europäischen Integration und schafft europäischen Mehrwert. Dabei muss die Sicherung der Erzeugung hochwertiger Lebensmittel das Kernziel der GAP bleiben. Umweltaspekte müssen im Sinne der Nachhaltigkeit immer auch mit Wirtschaft und Sozialem einhergehen.
Agrarkommissar Hogan steht bei den Bauern in Europa im Wort, dass für ihn Vereinfachungen oberstes Ziel sind. Daran muss er von den Agrarministern und den Parlamentariern in München, Berlin und Brüssel bei den GAP-Beratungen auch gemessen werden.

Die Vorschläge der EU-Kommission vom 1. Juni 2018 bedeuten eine grundlegende Veränderung der Förderarchitektur. Um die Stärkungsfunktion der GAP für bäuerliche Familienbetriebe und einen fairen, inneuropäischen Wettbewerb in der Landwirtschaft sicherzustellen, muss die GAP gemeinschaftlich bleiben und für die Menschen auf den Bauernhöfen Zukunftsperspektiven gewährleisten.

 

2. Starkes EU-Agrarbudget für eine starke GAP nach 2020

Die GAP unterstützt und stabilisiert gerade in den ländlichen Räumen Europas rund 11 Millionen landwirtschaftliche Betriebe und sichert mit dem vor- und nachgelagerten Bereich etwa 44 Millionen Arbeitsplätze. Damit trägt die GAP zu Wirtschaftskraft und Bleibeperspektiven auf dem Land bei. Aus diesem Grund müssen die Vorschläge der EU-Kommission zur mittelfristigen Finanzplanung und zur GAP nach 2020 deutlich kritisiert werden, da dort mehr Aufgaben mit weniger Geld für die Landwirtschaft einhergehen sollen. Der Bayerische Bauernverband fordert eine starke Finanzausstattung der beiden Säulen der GAP, für den Erhalt eines hohen, einkommenswirksamen Niveaus der Direktzahlungen und für eine starke Gesamtausstattung der zweiten Säule über EU-Mittel und nationale Ergänzungsmittel. Der Bauernverband lehnt Umschichtungen zu Lasten der ersten Säule ab, da dies Einkommenskürzungen für die Bauern bedeutet. Auch die Bürger in Europa geben für eine stark finanzierte, künftige GAP Rückendeckung: Gemäß einer repräsentativen Umfrage der EU-Kommission unter 28.000 EU-Bürgern zur GAP vom Januar 2016 haben sich 45 Prozent für mehr Gelder für die Landwirte in Europa und 87 Prozent gegen Kürzungen ausgesprochen.

Der Bauernverband unterstützt ausdrücklich den Vorschlag der EU-Kommission für höhere Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt und befürwortet die Forderung des Europaparlaments, bis zu 1,3 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) ab 2021 vorzusehen. Der Bauernverband anerkennt die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung getroffene Vereinbarung, höhere Beiträge zum EU-Haushalt zu leisten. Finanzlücken aufgrund des Brexit dürfen nicht der europäischen Landwirtschaft aufgebürdet werden. Zudem sollen Bund und Länder die erfreuliche Steuervorschätzung der nächsten Jahre dazu nutzen, ihren Mitteleinsatz in der zweiten Säule für stark finanzierte Programme auszubauen.

 

3. Direktzahlungen mit hoher Einkommenswirksamkeit und für alle Bauern fortführen

Pläne für „Super Cross Compliance“ stoppen: Der Bauernverband warnt entschieden vor unüberlegten Vorschlägen zur Beschränkung der Direktzahlungen auf „echte Landwirte“. Der Vorschlag widerspricht einer verlässlichen Politik, da die Prüfung des „aktiven Landwirts“ als vergleichbare Regelung aus guten Gründen bei der GAP ab 2018 abgeschafft worden ist. Durch den Vorschlag „echte Landwirte“ besteht die große Gefahr, dass gerade Nebenerwerbslandwirte und Landwirte, die sich ein zusätzliches wirtschaftliches Standbein über Diversifizierung geschaffen haben (z.B. Bauernhofurlaub, erneuerbare Energien), benachteiligt und von Direktzahlungen ausgeschlossen werden. Diese drohende Gefahr muss die Politik zwingend beseitigen. Um sicherzustellen, dass in Europa keine Direktzahlungen für Golfplätze, Kreisverkehre, Flugplätze usw. gezahlt werden, kann die EU-Kommission auf die „aktive Landbewirtschaftung“ abstellen.

In den Vorschlägen der EU-Kommission sind die Begriffe „Cross Compliance“ und „Greening“ zwar nicht mehr enthalten, aber ergänzend zu den bisherigen Anforderungen möchte die EU-Kommission mehr und höhere Auflagen unter dem Begriff „Konditionalität“ bei den Direktzahlungen vorsehen. Eine Verschärfung der bisher schon umfassenden Anforderungen bei den Direktzahlungen über Cross Compliance und Greening würde insbesondere kleinere und mittlere Familienbetriebe hart treffen. Der Bauernverband lehnt die Kommissionsvorschläge in Richtung eines „Super Cross Compliance“ strikt ab. Es braucht eine praxistaugliche Konditionalität bei den Direktzahlungen. Ansonsten ginge die Einkommenswirkung der ersten Säule spürbar oder sogar weitgehend verloren und zugleich bei der zweiten Säule würden den bewährten Agrarumweltmaßnahmen Fördergrundlagen entzogen. Diese Gefahr des Aushebelns von Maßnahmen der Agrarumweltprogramme würde zudem den Vorschlag der EU-Kommission zur verpflichtenden Einführung eines „Eco Scheme“ als Direktzahlungskomponente verschärfen. Hiervon wären Regionen wie Bayern, die umfangreiche Programme für kooperativen Umwelt- und Naturschutz anbieten, besonders betroffen: Jeder zweite bayerische Bauer erbringt freiwillig Zusatzbeiträge zum Ressourcenschutz und für mehr Biodiversität auf seinen Flächen.

Der Bayerische Bauernverband fordert deshalb, es den Mitgliedstaaten und Regionen freizustellen, wie sie freiwillige, grundsätzliche Basismaßnahmen zu Umwelt- und Klimaschutz über die erste oder zweite Säule anbieten. Einen Zwang zur Einrichtung des „eco scheme“ als verpflichtendes Direktzahlungselement (Prämie für besondere Nachhaltigkeit) lehnt der Bauernverband ab, um so erfolgreiche Konzeptionen von Agrarumweltprogrammen nicht zu beschädigen. Ziel muss es sein, den „Werkzeugkasten“ mit passenden Instrumenten der ersten und zweiten Säule gut strukturiert und sortiert auszustatten. Die EU-Kommission muss bei der künftigen Architektur der Direktzahlungen sicherstellen, dass die geplante Konditionalität mit der Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen wie Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm kombinierbar bleibt, so wie dies aktuell auch beim Greening zulässig ist.

Damit beim Ziel „Bürokratieabbau“ von Agrarkommissar Hogan für die Landwirte Spürbares herauskommt, fordert der Bauernverband eine durchgreifende Entschlackung bei den vorgeschlagenen Grundanforderungen der geplanten Konditionalität. Die Anforderungen und Standards beim bisherigen Cross Compliance werden ohnehin über das Fachrecht überwacht. Zur Vereinfachung fordert der Berufsstand mindestens die Herausnahme der Kriterien für tierhaltende Betriebe bei der künftigen Konditionalität. Damit würden in der Praxis beim Tierwohl und Tierschutz keine Abstriche erfolgen. Aber nur so kann das unverhältnismäßige Sanktionsrisiko von tierhaltenden Betrieben durch das bisherige Cross Compliance auf ein erträgliches Maß zurückgeführt werden. Zugleich muss seitens der EU-Kommission dafür gesorgt werden, dass eine berechtigte Vorankündigung von Kontrollen immer und für alle Betriebe erfolgt. Die ökologischen Anforderungen an den Erhalt von Direktzahlungen – das bisherige Greening und die vorgeschlagene Konditionalität – sind praxistauglich weiterzuentwickeln. Für deren Umsetzung im Sinne von Bodenschutz, Wasser- und Gewässerschutz, Klimaschutz und Biodiversität benötigen die Landwirte Praxistauglichkeit und Wahlmöglichkeiten.

Eine Differenzierung der Direktzahlungshöhen zwischen den EU-Mitgliedstaaten ist weiterhin gerechtfertigt, da sich Kosten- und Lohngefüge zum Teil deutlich unterscheiden.

Zur Stärkung der bäuerlichen Familienbetriebe fordert der Bayerische Bauernverband, den Zuschlag auf die ersten Hektare (Umverteilungsprämie) deutlich auszubauen, der von der EU-Kommission als Direktzahlungskomponente vorgeschlagen ist. Für eine Berücksichtigung von agrarstrukturellen Besonderheiten bietet sich aus bayerischer Sicht eine Abrundung an, indem kleinstrukturierte Flächenverhältnisse als Faktor für eine besonders vielfältige Kulturlandschaft zudem honoriert werden. Der vorgesehene Zuschlag für die Junglandwirte wird vom Bauernverband befürwortet. Über den Vorschlag der EU-Kommission bei Degression und Kappung würde die bayerische Landwirtschaft für ihre vielfältig strukturierten Familienbetriebe nicht gestärkt werden, da hier die Mehrheit der Bundesländer nach wie vor auf den Verbleib der damit verbundenen Gelder im jeweiligen Bundesland besteht.

Zur Sicherung besonderer landeskultureller Leistungen, wenn bäuerliche Familienbetriebe in definierten Regionen die dortige Kulturlandschaft und das Dauergrünland über die Tierhaltung erhalten, könnte über einen klar umgrenzten, nationalen Finanzrahmen eine Honorierung über Direktzahlungen ermöglicht werden. Die einfachste technische und verwaltungsmäßige Umsetzung wäre ein entsprechend eindeutig definierter Rahmen für eine Prämie für Raufutterfresser, um den drohenden Verlust besonderer landeskultureller Leistungen in bestimmten Regionen zu vermeiden.

Vergleichbare Rahmenbedingungen für alle Landwirte müssen durch die Gestaltungsvorschläge der EU-Kommission zur künftigen GAP und damit für den gemeinsamen Markt sichergestellt werden: keine Wettbewerbsverzerrungen. Die Verordnungsentwürfe der EU-Kommission müssen darin präziser werden, dass die gekoppelten Direktzahlungen gerade im Bereich von Marktfrüchten deutlich eingeschränkt werden, um Wettbewerbsverzerrungen bei einzelnen Erzeugungsbereichen zwischen Mitgliedstaaten auszuschließen. Es darf letztlich kein Auseinanderdriften der nationalen Fördersysteme im Zuge der in den Kommissionsvorschlägen vorgesehenen, neuen Strategiepläne geben. Subsidiarität in der Umsetzung und in der Administration ist sinnvoll, aber Grundelemente und Konzeption der GAP müssen einen einheitlichen Grundrahmen wahren, um den gemeinsamen Markt nicht in Frage zu stellen. So müssen auch Bund und Länder im deutschen Strategieplan gewährleisten, dass die Wettbewerbsposition der deutschen Landwirtschaft nicht geschwächt wird.

 

4. Konzeption der Strategiepläne nachbessern und Agrarförderung vereinfachen

Die Verordnungsentwürfe sehen ein Umsetzungsmodell der künftigen GAP vor, bei dem die EU-Kommission grundsätzliche Ziele und einen Rahmen vorgibt, und die Mitgliedstaaten für Ergebniserreichung verantwortlich sind. Mit den Vorschlägen der EU-Kommission über die Verordnungsentwürfe vom 1. Juni 2018 besteht deutlich die Sorge, dass ein Bürokratiemonster droht.

Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten für einen nationalen Strategieplan ist zwingend nachzubessern, sodass

  • die damit verbundenen Verwaltungs-, Dokumentations- und Kontrolllasten für Landwirte und die Landwirtschaftsverwaltungen in den Regionen spürbar weniger statt mehr werden
  • die geplanten Verfahrensschritte für die Umsetzung der Strategiepläne kein neues Kontrollsystem neben oder ergänzend zum bestehenden System (InVeKoS) ergeben
  • eine auch maßnahmenorientierte Ausgestaltung der künftigen GAP mit Ausrichtung auf Ziele wie Versorgung, Einkommen, Soziales, Umwelt, Biodiversität und Klimaschutz gewährleistet bleibt
  • die Strategiepläne auf praxistaugliche Ziele und einfache Indikatoren – vor allem Outputindikatoren – ausgerichtet werden
  • das Risiko des Nicht-Erreichens von Zielen nicht auf die Landwirte abgewälzt wird
  • die regionalen Gestaltungsmöglichkeiten zumindest in der zweiten Säule der GAP eigenständig und vollständig durch die einzelnen Bundesländer beraten und festgelegt werden
  • die vorgesehenen Begleitausschüsse nicht allein auf nationaler Ebene bestehen dürfen, sondern auch durch regionale Begleitausschüsse mit gleichwertigen Befugnissen ergänzt werden
  • ein starker gemeinschaftlicher Markenkern der GAP - gerade bei der ersten Säule – gewahrt wird.

Es muss den Regionen wie Bayern oder Baden-Württemberg im Rahmen der Regeln für die nationalen Strategiepläne erlaubt und damit möglich sein, den bisherigen „Werkzeugkasten“ für eine differenzierte Förderung ihrer vielfältig strukturierten Landwirtschaft durch den Gesamtrahmen der ersten und zweiten Säule der GAP weiterzuentwickeln.

Die EU-Kommission muss zudem bei der Vereinfachung des Fördervollzugs jetzt „liefern“ und damit bei den Beratungen über die Verordnungsentwürfe nachbessern bzw. sicherstellen, insbesondere:

  • Verringerung der Vor-Ort-Kontrollen und Einführung eines Single-Audit-Verfahrens
  • Verzicht auf Anlastungs- und Sanktionsverfahren
  • praxistaugliche Toleranz- und Bagatellregeln
  • Verzicht auf das zusätzliche System der Zahlungsansprüche zur Abwicklung der Direktzahlungen, dort wo regional oder national einheitliche Werte beim Direktzahlungssystem bestehen
  • Vereinfachung der Fünf-Jahresdefinition für Dauergrünland durch eine Stichtagsregelung: als Ackerland genutzte Flächen – zum Beispiel zum 1.1.2015 – gelten zukunftsgerichtet als Ackerland
  • Regelung, dass Flächen den Status „Ackerland“ behalten, wenn sie länger als fünf Jahre zum Anbau von Grünfutter oder als Brachen genutzt wurden, um zu verhindern, dass rein aus förderrechtlichen Gründen zum Pflug gegriffen werden muss.
  • praxistaugliche Regelung für die Erneuerung von Grünland
  • einfache, freiwillige und für erste und zweite Säule förderunschädliche Integration von Biodiversitätsstreifen als Blüh- und Lebensraumangebote für Insekten, Wildtiere usw. bei allen ackerbaulichen Kulturen im Rahmen der üblichen Nutzungscodierung vergleichbar der aktuellen Möglichkeit für Blühstreifen in Maisflächen, wenn diese maximal 10 Prozent der einzelnen Antragsfläche umfassen
  • Wiedereinstufung des Lagerns von Siloballen oder sonstigen Feldlagerungen auf Acker- und Grünland als landwirtschaftliche Tätigkeit, so dass diese Teilflächen zur förderfähigen Fläche zählen
  • ausreichend Datenschutz und Datensicherheit für die Landwirte
  • Erhöhung von De-Minimis(Agrar) auf mindestens 30.000 Euro (bisher 15.000 Euro).

 

Die EU-Kommission muss zudem generell die umfassend vorgeschlagenen Optionen für delegierte Rechtsakte wesentlich eingrenzen.

 

5. Zweite Säule

Fokus auf landwirtschaftliche Familienbetriebe und nachhaltiges Wirtschaften sowie Stärkung der Tierhaltung und des ländlichen Raums: Bei den Beratungen über die Verordnungsentwürfe der EU-Kommission zur künftigen GAP muss die zweite Säule schwerpunktmäßig auf die Stärkung landwirtschaftlicher Familienbetriebe und nachhaltiges Wirtschaften – ökonomisch, ökologisch und sozial – ausgerichtet bleiben. Darüber hinaus wird die zweite Säule weiterhin der Stärkung der ländlichen Räume dienen, zum Beispiel durch Fördermaßnahmen wie LEADER und Dorferneuerung. Im Rahmen der ländlichen Entwicklung sind Flurneuordnung und Wegebau als wertvolle Infrastrukturmaßnahmen für die Zukunftsperspektiven der landwirtschaftlichen Familienbetriebe sicherzustellen.

In der zweiten Säule der künftigen GAP muss eine starke Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und Bergregionen gewährleistet werden. Die Bedeutung der Ausgleichszulage als Ausgleich für natürliche Benachteiligungen ist erheblich. Neben einer umfassenden Bereitstellung von EU-Mitteln müssen national die Mitgliedstaaten und Regionen ihrer Verantwortung für die bäuerliche Landwirtschaft in den benachteiligten Gebieten und Bergregionen ebenso nachkommen, indem sie ausreichend eigenständige Mittel – nicht über Umschichtungen von der ersten in die zweite Säule der GAP – für eine starke Ausgleichszulage vorsehen. Angesichts der ab 2019 verpflichtenden Neuaufstellung der Ausgleichszulage, die die EU-Agrarminister, Europaparlament und EU-Kommission mit den letzten GAP-Beschlüssen in 2013 beschlossen haben, bedarf es durch die Politik der Bereitstellung zusätzlicher Mittel, um auch künftig eine ausgewogene und starke Förderung der benachteiligten Regionen – zum Beispiel in Bayern – zu ermöglichen.

Die Bauern nehmen ihre Verantwortung beim Ressourcenschutz und bei der Biodiversität ernst. Der kooperative Umwelt- und Naturschutz und auch die Unterstützung des Ökolandbaus müssen bei den Beratungen über die Verordnungsentwürfe der EU-Kommission weiterhin über starke Agrarumweltprogramme in der zweiten Säule attraktiv bleiben. Notwendig ist es, bei den dortigen Maßnahmen eine finanzielle Anreizkomponente zu ermöglichen.

Stetige Weiterentwicklung ist in der Landwirtschaft gelebte Praxis. Voraussetzung, um bäuerliche Familienbetriebe nicht zu überfordern und im äußersten Fall zur Hofaufgabe zu veranlassen, sind allerdings die Leistbarkeit und praktische Umsetzbarkeit. Aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes eignet sich insbesondere die zweite Säule, um spezielle Maßnahmen für Tierhalter bereitzuhalten, zum Beispiel innerhalb der Agrarumweltmaßnahmen spezifische Förderungen fürs Grünland, Weidehaltung, reine Heufütterung oder über die Investitionsförderung.

Die Investitionsförderung trägt in den ländlichen Räumen zur Wirtschaftsförderung bei. In der künftigen GAP ist nach wie vor eine starke Investitionsförderung für Tierwohlmaßnahmen und in Bezug auf übliche landwirtschaftliche Tätigkeiten sowie in Bezug auf die Diversifizierung erforderlich. Das unterstützt maßgeblich die Weiterentwicklung der bäuerlichen Familienbetriebe über den Ausbau der Wertschöpfung.

Im Rahmen der zweiten Säule ist es passend und wichtig, den Mitgliedstaaten und Regionen freiwillig die Fördermöglichkeit im Bereich „digitale Landwirtschaft und Digitalisierung“ und „Förderung von Innovation und Wissenstransfer“ anzubieten.

Das landwirtschaftliche Risikomanagement muss für den Einzelbetrieb immer frei zu entscheiden sein. Deshalb müssen die Verordnungsentwürfe bei den weiteren Beratungen über die künftige GAP in der zweiten Säule nur freiwillige Instrumente des Risikomanagements vorsehen. Die Direktzahlungen sind weiterhin als wirkungsvollste Risikoabsicherung für bäuerliche Familienbetriebe zu betrachten. Vorrang hat für den Bauernverband die steuerliche Risikorücklage als zentraler, nationaler Beitrag für das einzelbetriebliche Risikomanagement. Dafür muss zudem die EU-Kommission beihilferechtlich die Möglichkeit gewährleisten. Zudem fordern wir die der Bundesregierung erneut auf, die erhöhte Steuer von 19 Prozent bei Versicherung des Trockenheitsrisikos auf 0,03 Prozent abzusenken. Ebenso sind national für die betroffenen Landwirte tragfähige Versicherungskonzepte gerade im Bereich von Kulturen mit besonders hohem Ertragsschadensrisiko für den Gesamtbetrieb zu verfolgen, indem der Bund mit einem Pilotprojekt vor allem bei Sonderkulturen in die Umsetzung geht.

Der Vorbereitungs-, Berichts- und Dokumentationsaufwand für die Programmplanungen in der zweiten Säule wurde gegenüber den zwei vorangehenden Planungsperioden gewaltig ausgeweitet. Die Verordnungsentwürfe der EU-Kommission, die die zweite Säule betreffen, müssen den Mitgliedstaaten und Regionen mehr Eigenverantwortung ermöglichen, indem die Pflichten gegenüber der aktuellen GAP wesentlich zurückgeführt werden. Der Vorbereitungs-, Berichts- und Dokumentationsaufwand für die Programmplanungen in der zweiten Säule sollte auf das Niveau von vor 2007 zurückgefahren werden.

Bei LEADER sind Vereinfachungen überfällig: Durch immer komplexere Bestimmungen wurden hier große Barrieren für Antragsteller aufbaut.

 

6. Stärkung der Erzeuger und Vorgehen gegen unlautere Handelspraktiken

Neben den Verordnungsentwürfen zur künftigen GAP hat die EU-Kommission im April 2018 auch Vorschläge zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette vorgelegt. Vor allem sollen darüber die schädlichsten unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette verboten werden, damit landwirtschaftliche Betriebe sowie kleine und mittlere Lebensmittelunternehmen gerechter behandelt werden. Der Vorschlag enthält auch Bestimmungen für eine wirksame Durchsetzung: Werden Verstöße festgestellt, können nationale Behörden Sanktionen verhängen. Der Bauernverband appelliert an die Politik, hier die Beratungen zügig abzuschließen und ins Handeln überzugehen, um die Landwirte als Erzeuger zu stärken.

In dem Gesamtzusammenhang bekräftigt der Bayerische Bauernverband, die Ergebnisse der „Task Force Agrarmärkte“ (Veerman-Bericht) vom November 2016 umfassend aufzugreifen, insbesondere:

  • gesetzgeberische Maßnahmen gegen die Marktmacht des hoch konzentrierten Lebensmitteleinzelhandels
  • verbindliche Stärkung der Position der Landwirte als Erzeuger in der Wertschöpfungskette
  • Verbesserung der Markttransparenz
  • Einführung einer verbindlichen Preisberichterstattung
  • unfaire Handelspraktiken: auf EU-Ebene sind Rahmenvorschriften geboten und in den Mitgliedstaaten ergänzend dazu wirksame Durchsetzungsmechanismen
  • Vorschriften für die gemeinschaftlichen Organisationen und für das Wettbewerbsrecht verbessern
  • Ausfuhrkreditbürgschaften
  • Verbesserung der vorhandenen Instrumente im Bereich des marktbezogenen Risikomanagements.

 

Seitens der EU müssen die Vermarktungsstrategien sowohl den Binnenmarkt, die Regional- und Direktvermarktung wie auch die Vermarktung auf kaufkräftigen Drittlandsmärkten ausgewogen unterstützen. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Kürzung der Mittel für Schulmilch- und Schulobstprogramme lehnt der Bayerische Bauernverband strikt ab. Hier sind Kontinuität in der Sache und ein Ausbau der Finanzierung erforderlich.

Bei der Gemeinsamen Marktordnung müssen die Notfall-Instrumente im Falle von sich abzeichnenden Bedarfssituationen wesentlich schneller und flexibler angewandt werden können. Zudem sind Exportbürgschaften und Exportkredite möglich zu machen.

Bei den von der EU-Kommission vorgeschlagenen operationellen Programmen sind für alle Sektoren einfache Umsetzungsmöglichkeiten entscheidend und es sollten auch Einsatzmöglichkeiten über Erzeugerorganisationen hinaus möglich gemacht werden.

Im Bereich klassischer, landwirtschaftlicher Erzeugungsbereiche, wie zum Beispiel Zuckerrüben und Stärkekartoffeln, muss bei der künftigen GAP sichergestellt werden, dass durch einzel-staatliche Umsetzungen keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und landwirtschaftlichen Produktions- und Verarbeitungssektoren entstehen.

 

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