Die starken Niederschläge und die regional damit verbundene Hochwassersituation kann dazu führen, dass kürzlich gedüngte Stickstoffmengen, abgeschwemmt wurden. Grundsätzlich ist nicht zu erwarten, dass schon vor einiger Zeit gedüngte Nährstoffmengen ausgewaschen oder in für die Pflanzen nicht erreichbare Tiefen verlagert wurden.
Gerade bei erst kürzlich gesäten und gedüngten Flächen kann es durch oberflächliches Abschwemmen oder bei Auftreten von Erosion zu einem Nährstoffmangel kommen (z.B. kürzlich vor dem Hochwasser gesätem Mais oder Sommergetreide)
Die Düngeverordnung (DüV) sieht für diese außerordentlichen Umstände besondere Regelungen vor. Demnach darf der berechnete Düngebedarf im Falle von nachträglich eintretenden Umständen (hier: hohe Niederschlagsmengen) ausnahmsweise um bis zu 10 % überschritten werden. Grundsätzlich bedarf diese Überschreitung jedoch der Genehmigung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
Nachdem es sich aktuell um einen großflächig eingetretenen Umstand handelt, sind wir an die LfL herangetreten, und haben um eine unbürokratische Regelung gebeten. Die LfL ist unserer Anfrage auch nachgekommen und macht als landesrechtlich zuständige Stelle von der Möglichkeit nach §3 Abs. 3 DüV Gebrauch, den bereits berechneten Düngebedarf, um höchstens 10 Prozent überschreiten zu dürfen. Dies gilt für Grünland und Ackerkulturen, ausgenommen Wintergerste, Winterraps und GPS in ganz Bayern, und nur außerhalb roter Gebiete.
Die Entscheidung, ob die örtlichen Witterungsverhältnisse und die Pflanzenbestände zu einem höheren Nährstoff- und Düngebedarf, also zur erforderlichen Nachdüngung führen, obliegt dem Landwirt.
Diese Düngegaben müssen in den Düngeaufzeichnungen (handschriftlicher Hinweis „witterungsbedingt“ ausreichend) vermerkt werden.
Wir weisen auch darauf hin, dass in der aktuellen Lage folgende Punkte besonders zu beachten sind:
- Ist der Boden noch wassergesättigt, besteht nach Düngeverordnung ein Düngeverbot.
- Für die weitere Pflanzenentwicklung entscheidend ist vielfach nicht die Nährstoffversorgung, sondern die Versorgung der Wurzeln mit Sauerstoff. Auf staunassen Böden beginnt nach einiger Zeit unter Sauerstoffmangel das Absterben der Pflanzenwurzeln, was zu einem Totalausfall der Kultur führen kann. Sobald die Flächen befahren werden können, kann Striegeln und Hacken dabei unterstützen, die oberste Bodenschicht wieder zu durchlüften und Verschlämmungen aufzubrechen.
- Ebenfalls Entscheidend für die weitere Bestandsentwicklung ist die Planung der nächsten Schritte beim Pflanzenschutz auf Ackerflächen. Wir empfehlen bei Fragen hierzu auf Ihren Pflanzenbauberater zuzugehen.
- Grünland und Feldfutter: Bei vom Hochwasser betroffenen Flächen, wurde mit dem Wasser oft auch Schlamm oder Erosionsmaterial abgelagert. Dies führt in der Regel zu einer verminderten Futterqualität. Beim Verdacht auf Verunreinigungen (z.B. durch Öl, tote Tiere,...), empfehlen wir Kontakt mit einem Fütterungsberater, z.B. LKV, aufzunehmen und eine Futteranalyse in Auftrag zu geben.