Hochwasserhilfen angepasst
Erfolgreicher Einsatz des BBV, geänderte Frist für Nachreichung von Unterlagen
Nach dem Juni-Hochwasser diesen Jahres hat sich der Bayerische Bauernverband wiederholt und nachdrücklich dafür eingesetzt, dass äußerst hart vom Hochwasser betroffene Landwirtschaftsbetriebe mit zum Teil hohen sechsstelligen Schäden einen Ausgleich wie für gewerbliche Unternehmen erhalten sollten. Zudem sollen die besondere Situation der Riedstroms Landwirtschaftsbetriebe berücksichtigt werden und sie mit bis zu 80 Prozent ohne Obergrenze entschädigt werden.
Die BBV-Anliegen hat die Staatsregierung - maßgeblich durch die Weichenstellung des Ministerpräsidenten - nun bei der Soforthilfe berücksichtigt. Dieser Erfolg war auch Dank des Einsatzes der ehrenamtlichen BBV-Schätzer möglich, die eine fantastische Arbeit geleistet haben.
„Ausdrücklich bedanke ich mich bei Ministerpräsident Markus Söder und bei Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber dies ermöglicht zu haben. Mein Dank gilt hier auch dem bayerischen Finanzminister Albert Füracker sowie allen regionalen Politikern, Ehrenamtlichen, Bäuerinnen und Bauern, die uns zur Erreichung dieser Lösung unterstützt haben“, sagt BBV-Präsident Günther Felßner.
Das bayerische Landwirtschaftsministeriums kann nun in den kommenden Wochen mit der Auszahlung der Soforthilfe an betroffene Landwirtschaftsbetriebe beginnen.
Hochwasserhilfe: Fristverlängerung für Nachreichung von Unterlagen
Aufgrund der geänderten Richtlinie für die Hochwasserhilfe hinsichtlich der Entschädigungsobergrenzen, wurde auch die Einreichungsfrist für Unterlagen zur Hochwasserhilfe vom 31. Oktober 2024 auf den 30. Juni 2025 verlegt. Es können also Schätzprotokolle, Rechnungen, Nachweise etc. noch länger nachgereicht werden. Um aber eine zeitnahe Auszahlung zu erreichen, sollten auch weiterhin alle Unterlagen zeitnah und vollständig beim zuständigen AELF abgegeben werden!