Industrieemissionsrichtlinie: Europaabgeordnete positionieren sich für Status Quo!
BBV-Einsatz zahlt sich aus: Wichtiger Schritt für Entscheidung der Brüsseler Institutionen
Das Parlament hat als Position für die Trilogverhandlungen quasi den Status-Quo gefordert, was im Konkretem
- keine Verschärfungen für Schweine- und Geflügelbetriebe und
- keine Aufnahme der Rinderhaltung
bedeutet.
Im Bereich der Puten muss man die neuen Schwellenwerte noch genauer betrachten, die nun von Platzzahlen auf Live-Stock-Units (LSU) umgestellt werden sollen. Damit können sich im Bereich der Putenhaltung Verschärfungen ergeben.
Das ist bei diesem für unsere Tierhaltungsbetriebe sehr bedeutenden Thema ein erster wichtiger Schritt, wenn man den Ausgangspunkt betrachtet:
- Bisherige IED: Schweinebetriebe ab 2.000 Mastplätze und Geflügelbetriebe ab 40.000 Plätze betroffen, was ca. 600 LSU entspricht, ohne Rinderhaltung.
- Vorschlag EU-Kommission: Herabsetzen auf 150 LSU und Einbeziehung der Rinderhaltung.
- Position Bundesregierung: Status-Quo bei Schweinen und Geflügel, 300 LSU bei Rindern.
- Position EU-Umweltrat: 350 LSU für Rinder und Schweine, 280 LSU Geflügel, 350 LSU Gemischtbetriebe.
- Position EP: grundsätzlich Status-Quo – siehe bisherige IED ohne Einbeziehung der Rinderhaltung, Verschärfungen im Bereich der Puten sind durch Umstellung auf Live-Stock-Units (LSU) zu erwarten – 40.000 Masthähnchen wurden bisher genauso bewertet wie 40.000 Mastputen. Die geplante Umstellung auf LSU ändert dies.
Diese Abstimmung und die Position des Parlaments ist ein erster wichtiger Schritt für den nun dann beginnenden Trilog, das heißt den Beratungen zwischen EU-Kommission, Mitgliedsstaaten (EU-Umweltrat) und EU-Parlament. Nun gilt es konsequent unsere Argumentation weiter an diese drei Entscheidungsgruppen heranzutragen.
Deutscher Bauernverband und wir als Bayerischer Bauernverband bleiben im Sinne unserer Mitglieder mit der Forderung, den Status-Quo bei IED fortzusetzen und auf Verschärfungen für die Tierhaltung zu verzichten.