Investitionsprogramm Landwirtschaft
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Investitionsprogramm Landwirtschaft: Wie geht es weiter?

Fristverlängerung, Mittelübertragung auf 2024 und neues Interessenbekundungsverfahren

23.08.2023 | Das Investitionsprogramm Landwirtschaft, das von 2021 bis 2024 aufgesetzt ist, geht in den Endspurt. Im Folgenden wird auf die Fristverlängerung, Mittelübertragung auf 2024 und die neue Interessenbekundung (Runde 6) in 2023 eingegangen.

 

  • Vorhaben die gemäß Zuwendungsbescheid bis 31. Oktober 2023 abgeschlossen sein müssen, werden bis 1. Dezember 2023 verlängert.
  • Bei nachgewiesenen Lieferschwierigkeiten wird auch ermöglicht, die Zuschüsse auf 2024 zu übertragen. Dafür muss aber ein Formular ausgefüllt werden - bitte hier klicken
  • Interessenbekundung für die nächste Antragsrunde soll voraussichtlich im Oktober starten. Ob für 2024 noch eine neue Runde startet ist unklar. Interessierten Betrieben wird dringend eine Teilnahme im nächsten Interessenbekundungsverfahren empfohlen.

Das Investitionsprogramm Landwirtschaft ist in 2023 in seine sechste Antragsrunde gegangen. Ab 2. März wurden die Einladungen zur Antragsstellung versendet.  Wurde diese Einladung genutzt, sind nun folgende Informationen für die Antragssteller relevant:

Für alle Vorhaben des „Investitionsprogramm Landwirtschaft“, die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober 2023 abgeschlossen sein müssen, verlängert die Rentenbank den Bewilligungszeitraum bis zum 1. Dezember 2023. Bei nachgewiesenen Lieferschwierigkeiten ermöglicht die Rentenbank die Übertragung bereits bewilligter Zuschüsse ins Jahr 2024. Das dafür entsprechend nötige Formular kann hier heruntergeladen werden.

Darüber hinaus soll voraussichtlich im Oktober 2023 die nächste Runde der Interessenbekundung starten. Die Antragsstellung soll dann im Januar 2024 starten. Betriebe, die noch planen am „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ teilzunehmen, sei dringend empfohlen am nächsten Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen. Dies ist Voraussetzung, um nach der entsprechenden Auswahl auch am offiziellen Antragsverfahren teilnehmen zu können. Aufgrund der hohen Nachfrage ist nicht gewährleistet, dass es ein zweites Antragsverfahren für 2024 gibt. Sollte es dies geben, wäre dies voraussichtlich ohne die Beantragung von Güllebehältern, da diese nicht mehr bis zum Ende des Programms fertiggestellt werden könnten, was Voraussetzung für die Förderung ist.

Bayerische Betriebe haben das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ bereits überdurchschnittlich genutzt und zwar mit 38 Prozent der Anträge und 32 Prozent des Fördervolumens von 2021 bis 2022.

Die aktuellen Informationen der Rentenbank finden Sie unter:
https://www.rentenbank.de/bmel-zuschuesse/landwirtschaft/