Traktorreifen
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Jetzt schnell sein: Reifendruckregelanlagen bis Dienstag beantragen

Bundesprogramm Energieeffizienz setzt Antragsstellung für diesen Teilbereich aus

25.01.2021 | Die Förderung für automatische Reifendruckregelanlagen wird ab dem 26.01.2021 um 23.59 Uhr ausgesetzt. Dann kann die Maßnahme nicht mehr beantragt werden.

Um die Energieeffizienz zu steigern und CO2-Emissionen in Landwirtschaft und Gartenbau zu senken wurde das Bundesprogramm Energieeffizienz konzipiert. Dies wird im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durchgeführt.

Im Bundesprogramm Energieeffizienz sind folgende Förderbereiche aufgeführt:

Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung an Anlagen (neu: Reifendruckregelanlagen)

  • Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung an Anlagen (neu: Reifendruckregelanlagen)
  • Mobile Maschinen und Geräte (neuer Förderbereich: u.a. Umrüstung auf Biomethan und Rapsöl bei Traktoren)
  • Modernisierung und Neubau von energieeffizienten Anlagen
  • Regenerative Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung (neuer Förderbereich: betriebliche Energieerzeugung und Abwärmenutzung)
  • Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
  • Energieberatung

Wichtige Information
Die Förderung für automatische Reifendruckregelanlagen wird ab dem 26.01.2021 um 23.59 Uhr ausgesetzt. Eine Beantragung dieser Maßnahme (Punkt 3.1 h) der Richtlinie vom 18.09.2020 - Teil A) ist ab dem genannten Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Das Aussetzen der Förderung betrifft nur die Maßnahme „automatische Reifendruckregelanlage“, alle anderen Förderbereiche sind weiter beantragbar.

Automatische Reifendruckregelanlagen (Nachrüstung und Neuanschaffung von Maschinen)

Förderung

  •  Automatische Reifendruckregelanlagen, die den Reifendruck der Maschine während der Fahrt ändern.
  •  Einbau in motorisierte landwirtschaftliche Fahrzeuge aber auch in angehängte Maschinen.
  •  Nachrüstungen (1- und 2-Leiteranlagen mit Druckleitungen über den Kotflügel und eine Drehdurchführung außen am Rad) und die Erstausstattung bei einer Neuanschaffung eines landwirtschaftlichen Fahrzeugs förderfähig (auch Systeme mit Drehdurchführungen auf der Innenseite des Rades beziehungsweise mit einer Druckluftversorgung durch die Achse förderfähig).
  • Eigenbaulösungen und Reifen werden nicht gefördert.
  • Voraussetzung
  • Kompressor muss geeignet sein, den Reifendruck des landwirtschaftlichen Fahrzeugs samt angehängter Maschine von 0,4 bis 6,0 bar während der Fahrt zu ändern (Freigabe des Reifenherstellers im Vorfeld beachten)


Nachweis

  • Produktdatenblatt des Herstellers
  • Bei Neuanschaffung von Maschinen muss die Reifendruckregelanlage als Einzelposition auf der Rechnung ausgewiesen werden.
  • Fachgerechter Einbau (Fachunternehmererklärung)

Details zu den Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung an Anlagen, zu denen auch die automatischen Reifendruckregelanlagen gehören, finden Sie hier.