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Klärung zur Mindesttätigkeit bis 15. November erledigen!
Antragsflächen aus Mehrfachantrag 2023
09.11.2023 | Vor rund vier Wochen haben manche Landwirtschaftsbetriebe eine Aufgabe in FAL-BY gemeldet bekommen. Dies ist der Fall, wenn die Erledigung der Mindesttätigkeit auf einer Antragsfläche des Mehrfachantrags 2023 unklar oder noch nicht erledigt ist. Die Aufgaben sind bis spätestens 15. November zu erledigen und die Mindesttätigkeit umzusetzen. Wer dies nicht erledigt, der stellt die Auszahlung der Flächenbezogenen Zahlungen für seinen Betrieb Ende 2023 in Frage.
Die Klärung kann direkt mit der FAL-BY-App erledigt werden, unter anderem:
- Wenn zum Beispiel aus der diesjährigen Befliegung in iBALIS auf einem aktuellen Luftbild das Mähen ersichtlich ist oder auf dem Bild Mähschwaden zu erkennen sind, dann kann der Landwirt zum dem jeweiligen Feldstück über die FAL-BY-App unter "Bemerkungen" darauf hinweisen und über die FAL-BY-App dies zurückmelden.
- Ansonsten kann es über zwei Fotos zu der betreffenden Fläche mit der FAL-BY abgeklärt werden, indem mit diesen Fotos die Aufgabe erledigt wird.
Zudem könnte ein betroffener Landwirt sich auch bei iBALIS mit Betriebsnummer und PIN anmelden und sich dann über den Aufrufpunkt "Mitteilung erfassen" mit einer plausiblen Erklärung - zur zum Beispiel durchgeführten Schnittnutzung eines Dauergrünlands - bei seinem Landwirtschaftsamt zurückmelden. Dort kann eine glaubwürdige Sachdarstellung auch für die Klärung der FAL-BY-Meldung akzeptiert werden oder man erhält die Rückantwort, dass die Klärung mit der Aufnahme (Fotos über FAL-BY zum aktuellen Stand) zu den betreffenden Flächen zu erledigen ist.